Verfassungsbeschwerde gegen ELENA: Die Zeit drängt!

Der FoeBuD e.V. wird demnächst Verfassungsbeschwerde gegen das ELENA Verfahren einreichen und ruft zur Beteiligung auf. Ähnlich wie bei der Klage gegen die Vorratsdatenspeicherung sollen sich möglichst viele Bürger an einer Sammelklage beteiligen.

Dafür reicht es, sich hier zu registrieren – daraufhin erhält man einen Vordruck der Vollmacht, die eigenhändig unterschrieben eingesandt werden muss. Kosten entstehen keine – Spenden werden aber ohne Meckern akzeptiert!

Wichtig: Die Zeit drängt! Die unterschriebenen Vollmachten können nur noch bis zum 25.03.2010 eingereicht werden.

*zum Briefkasten flitz*

Kettenreaktion!

Am Samstag, den 24. April 2010 wird ein breites Bündnis aus Umweltschutz und Anti-Atom-Gruppen eine Menschenkette zwischen den AKWs Krümmel und Brunsbüttel bilden – eine Strecke von 120 km. Begleitet von zahlreichen Aktionen sollen zigtausend Menschen zusammenkommen und gegen die schwarz-gelbe Atompolitik demonstrieren.

Die Bremer Grünen bieten einen Shuttle-Bus nach Glückstadt an, die Kosten betragen lächerliche 10 €.

Hier der Aufruf:


Anti-Atom-Kette

Der Konflikt um den Atomausstieg spitzt sich zu: In Kürze wird darüber entschieden, ob die Pannenreaktoren Krümmel und Brunsbüttel vor der Haustür Hamburgs wieder ans Netz gehen – oder für immer abgeschaltet bleiben. Nach der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen Anfang Mai gehen die Verhandlungen zwischen Regierung und Atomkonzernen über längere Laufzeiten für Atomreaktoren in die heiße Phase.

Wir stehen am energiepolitischen Scheideweg: Wird weiter auf Dinosauriertechnologien gesetzt – oder konsequent auf Erneuerbare Energien umgestiegen.

Es ist an der Zeit, ein spektakuläres Signal an Bundesregierung und Stromkonzerne zu richten: Auf Atomkraft setzen? Nicht mit uns! Mit Zigtausenden Menschen werden wir am 24. April 2010 eine große Aktions- und Menschenkette zwischen den Reaktoren Krümmel und Brunsbüttel bilden – zwei Tage vor dem Jahrestag der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl (26. April 1986).

Wir wollen raus aus einer Technologie, die ein verheerendes Unfallrisiko birgt, den Ausbau Erneuerbarer Energien blockiert und Tausenden Generationen tödlichen Atommüll aufbürdet. Die Skandale um die Endlagerstandorte Asse und Gorleben zeigen: Das Problem des Jahrmillionen strahlenden Mülls ist völlig ungelöst.

Manche von uns fordern die sofortige Stilllegung aller Atomkraftwerke, denn jeder Tag Weiterbetrieb kann einer zu viel sein. Andere wollen, dass zumindest die Laufzeiten nicht verlängert werden. Die Pannen-Reaktoren Krümmel und Brunsbüttel dürfen auf keinen Fall wieder ans Netz, sie müssen sofort und endgültig stillgelegt werden.

Die Alternativen sind längst da, sie müssen nur durchgesetzt werden. Die Zukunft ist erneuerbar – im Dreiklang von Erneuerbaren Energien, Energiesparen und Energieeffizienz.

Vorratsdatenspeicherung gekippt!!!

PAAAAAAAAARTYYYY!!!!!

Das Bundesverfassungsgericht hat die Vorratsdatenspeicherung gekippt! Komplett! Zitat aus dem Urteil:

Der Verstoß gegen das Grundrecht auf Schutz des Telekommunikationsgeheimnisses nach Art. 10 Abs. 1 GG führt zur Nichtigkeit der §§ 113a und 113b TKG sowie von § 100g Abs. 1 Satz 1 StPO, soweit danach Verkehrsdaten gemäß § 113a TKG erhoben werden dürfen. Die angegriffenen Normen sind daher unter Feststellung der Grundrechtsverletzung für nichtig zu erklären.

Nichtig!!!

In der mündlichen Begründung wurde außerdem mitgeteilt (im Urteil hab ich den Passus noch nicht gefunden), dass alle bisher gespeicherten Daten gelöscht werden müssen.

Von allen möglichen Szenarien war dies wohl das unwahrscheinlichste. Jippieh!!

Aus der Welt der Geeks: Algorithmisches Schuhekaufen

#include “schuhe.h”

schuhkarton kaufeSchuhe

{

/* Ich habe üblicherweise eine ziemlich genaue Vorstellung davon, was für Schuhe ich haben möchte. Im Normalfall möchte ich exakt dieselben wie die, die gerade kaputt gegangen sind und ersetzt werden müssen. Mit diesem Bild im Kopf betrete ich den Schuhladen*/

Suchmuster *GesuchterSchuh =  loadPattern(SchuheFuersBuero);

/* Nun gehe ich zügig und sytematisch durch die Regale und vergleiche jeden Schuh mit dem Bild in meinem Kopf. */

Schuhregal *Regal;

while ((Regal = naechstesRegal()) == NULL)

{

for (int i = 0; i<AnzahlSchuhe(Regal); i++)

{

Schuh *S = BetrachteSchuhe(Regal)

/* Sobald ich einen Schuh finde, der zu dem Bild passt, wird dieser vorsichtshalber noch anprobiert*/

if (vergleicheSchuh(Schuh, GesuchterSchuh) == true)

{

NimmSchuh(Schuh);

/* Wenn der Schuh passt, gehe ich direkt zu Kasse, bezahle und verlassen den Laden auf dem kürzesten Wege */

if (PasstDerSchuh(Schuh) == true))

{

Schuhkarton *NeueSchuhe = GeheBezahlen(Schuh);

return Schuhkarton;

}

}

}

}

/* Nicht selten kommt es vor, dass ich keine Schuhe finde, die meinen Vorstellungen entsprechen. In diesem Fall verlasse ich den Laden mit hörbarem Grummeln. */

VerflucheBekloppteSchuhdesigner();

return 0;

}

/*Jali fragt sich übrigens gerade, wie man die Regale im Laden aufstellen müsste um einen gewichteten binären Baum abbilden zu können, aber das würde meiner Meinung nach an dieser Stelle zu weit führen. */

Digital Rights Fair Trade: Einspruch, Euer Ehren!

Die Bremer MdEP Abgeordnete Helga Trüpel hat anläßlich einer Veranstaltung zum Thema Urheberrecht ein Thesenpapier mit dem Titel “Digital Rights Fair Trade. Faire Bezahlung von Künstlern in der digitalen Welt” veröffentlicht. Mit den meisten der zwölf Thesen liegt sie eigentlich gar nicht so falsch. So manches kann ich dann aber doch nicht so stehen lassen und habe mal meine Einwände in Text gegossen (den Helga natürlich auch selbst bekommen hat)

ad 1) “Die große Maschine des Internets verleibt sich alle Inhalte ein.”
Dieses Bild ist eher eine Beschreibung aus einem dystopischen Science Fiction Roman als eine Metapher für das Internet. Das Internet ist erstmal nur ein Netz aus miteinander verbundenen Rechnernetzen, mehr nicht. Die Inhalte werden von Menschen eingebracht, die sie entweder verkaufen, kostenlos teilen oder einfach nur ausstellen wollen. Es gibt keine “große Maschine”, die irgendwie herum fährt und sich gegen den Willen der Besitzer (denn das impliziert dieser Satz) Inhalte einverleibt.

ad 2) “Die Kontentindustrie hat lange neue Business Modelle verschlafen.”
Contentindustrie wird zwar üblicherweise mit C geschrieben, aber ansonsten gebe ich dir Recht. Die Verleger haben nicht nur die Gelegenheit verschlafen, legale Online-Angebote zu realisieren, sie haben sie aktiv behindert. Statt sich neue Vertriebswege zu erschließen, gängeln sie ihre Kunden mit DRM und Kopierschutz, wodurch oft CDs nicht abspielbar, Downloads nur auf PC hörbar und viele Stücke an spezielle – und teure – Abspielgeräte gebunden sind. Dadurch wird der Ehrliche zum Dummen, Nutzer illegaler Tauschbörsen kennen diese Probleme nicht. Das ist bis heute so.

ad 3) “Die Internet Community argumentiert, dass das horizontale Web auch so bleiben müsse, und es keine Überwachung von illegalem downloaden geben solle. Ihre steile These ist, dass geistiges Eigentum im Netz zum Überwachungsstaat führe, da die ISP Adressen überwacht werden müssten, wenn man illegales downloaden verhindern wolle.”
Entschuldige bitte, aber diese ganze These ist hanebüchener Unsinn und offenbart technische Unwissenheit. Ich vermute mal, dass du hier die Deep Packet Inspection ansprichst. Dabei werden Datenpakete auseinander genommen um zu überprüfen, welche Daten zwischen zwei Endgeräten ausgetauscht werden. Nur so kann nämlich in der Tat überwacht werden, ob ein Datenaustausch legale oder illegale Daten enthält. Bürgerrechtlich ist Deep Packet Inspection strikt abzulehen, denn das wäre in etwa so, als ob die Post jeden einzelnen Brief, den sie versendet, öffnet und fotokopiert. DPI stellt einen schwerwiegenden Verstoß gegen das 2008 vom Bundesverfassungsgericht postulierte Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme dar. DPI ist auch keine Überwachung von IP Adressen (nicht ISP, ISPs sind Internet Service Provider, also Unternehmen, die Dienste anbieten.), sondern die Überwachung der Kommunikation zwischen Endgeräten, die auch die Protokollierung der IP-Adresse als Identifikator beeinhaltet.

Es will aber wegen DPI niemand das Urheberrecht abschaffen. Die “steile These” der Online Community lautet vielmehr: Es gibt faktisch keine rechtsstaatlich angemessene, technische Möglichkeit, illegale Downloads und Tauschbörsen wirksam zu unterbinden. Teile der Internet Community (nicht alle!) haben aus dieser Tatsache den Schluss gezogen, das Urheberrecht sei per se überkommen. Das sehe ich – ebenfalls Internet Aktivistin – anders. Natürlich macht das Urheberrecht als Schutzinstrument der Interessen der Künstler, Wissenschaftler und Kultur schaffenden Sinn. Es ist jedoch auch richtig, dass sich viele Punkte nicht 1:1 auf vernetzte Medien abbilden lassen und hier eine Reform dringend nötig ist.

ad 4) Der französische Ansatz ist ein Eingriff in das GRUNDRECHT auf Informationsfreiheit und daher abzulehnen.
Hier stimme ich wiederum vollumfänglich zu. Das französische Three Strikes Modell ist in der Tat aus mehreren Gründen als grundrechtswidrig abzulehnen.

ad 5-9) Es geht um eine Besserstellung und Besserbezahlung von Produzenten kreativer Inhalte. Deswegen brauchen wir neue Business Modelle, die Inhalte zu fairen Preisen anbieten”
Richtig, wir müssen die Stellung der Kreativen stärken. Doch wozu brauchen wir die Contentindustrie? Mit den technischen Möglichkeiten ist es heute für einen Kreativen möglich, seine Werke selbst zu erstellen und zu vertreiben. Das Problem: wenn er das nicht möchte, weil er oder sie keine Zeit und nicht die nötigen Kompetenzen dazu hat, ist er/sie gezwungen, die Rechte an seinem Werk an Verleger abzutreten. Hierin besteht die eigentliche Enteignung der Künstler, nicht in illegalen Downloads. Das ist der Punkt, an dem das Urheberrecht dringend überarbeitet werden muss. Kreative, die ihre Werke publizieren wollen, brauchen heutzutage lediglich Dienstleister, die ihnen einige Schritte des Publizierens gegen Entgelt abnehmen, die sie aber auch selbst durchführen können.

Man kann Unternehmen nicht vorschreiben, welches Business Modell sie anwenden sollen. Man kann ihnen höchstens die Möglichkeit nehmen, sich Rechte anzueignen, auf die sie nach allem gesunden Menschenverstand eigentlich keinen Anspruch haben. Daher stimme ich deiner These zu, dass eine Änderung im Vertragsrecht her muss, die Buy-Out-Verträge untersagt.

Zu den Plattformen, die geschaffen werden sollten: Die gibt es längst. iTunes, Amazon und andere Webshops bieten bereits Musik und eBooks an, viele auch zu akzeptablen Preisen – wenn die Musikverlage nicht mehr fordern. So wenig ich auch von Apple halte, mit deiner These tust du dem Unternehmen Unrecht. Den Löwenanteil bekommen die Mittler, die Inhalte bei iTunes einstellen, nicht Apple. Offiziell kann jeder Musiker seine Werke direkt bei iTunes hochladen. Viele Musiker (z.B. Zoe Keating) haben jedoch die Erfahrung gemacht, dass ihre Anträge abgelehnt werden, wenn sie nicht als Verleger in Erscheinung treten. Das Problem liegt darin, dass die Musikindustrie dafür gesorgt hat, dass primär sie Inhalte einstellen können, nicht die Künstler selbst.  Es sind also die angeblich am Hungertuch nagenden Musikverlage, die Rekordsummen verdienen.

ad 11) “Die Grundidee, dass geistiges Eigentum vergütet und geschützt werden muss, ist richtig”
Wie schon gesagt, ich stimme zu, dass Kreative und Wissenschaftler angemessen entlohnt werden müssen, keine Frage. Ich begrüße es auch, dass du auch die Creative Commons Lizenzen aufführst. Ich sehe es aber kritisch, dass hier der Begriff des “Geistigen Eigentums” so unhinterfragt verwendet wird und vor allem in einen Topf mit dem Urheberrecht geworfen wird. Dieser Begriff hat philosophisch gesehen große Schwächen, die man nicht außer acht lassen sollte. Das Eigentumsrecht an Gegenständen lässt sich einfach nicht 1:1 auf immaterielle Güter übertragen. Durch  das Kopieren einer Idee oder eines Werkes werden die Nutzungsmöglichkeiten des Urhebers in keiner Weise eingeschränkt. In der deutschen Rechtsprechung kommt geistiges Eigentum – im Gegensatz zum Urheberrecht -  so auch gar nicht vor und das ist auch gut so.

Zu allen Punkten hätte ich noch stundenlang schreiben können, aber man kann das Thema auch nicht in einer Mail abhandeln. Nachdem die dritte These so gründlich daneben gegangen ist, bin ich mal gespannt, ob die LAG Medien nächstens vor Veröffentlichungen nach technischer Beratung gefragt wird. Angeboten hab ich’s.

Termine nächste Woche

Morgen, am Montag, den 22.2. findet im Petitionsausschuss des Bundestages die Anhörung von Franziska Heine zum Thema ZugErschwG statt. Bundespräsident Köhler hat das Gesetz ja mittlerweile leider unterschrieben, und die Oppositionsparteien haben nicht gezögert, Aufhebungsgesetze einzubringen. Das bringt die schwarz-gelbe Koalition in die interessante Situation, dass sie eigentlich den Entwürfen der Opposition zustimmen müssten, wenn sie den Koalitionsvertrag einhalten wollen. Oder sie bringen einen eigenen Entwurf.

Montag Abend findet außerdem der Neuentreff in der Bremer Grünen statt, an dem alle Neumitglieder und Interessierte teilnehmen können. Ich werde da wohl auch mal hingehen.

Von Dienstag bis Donnerstag tagt die Bremische Stadtbürgerschaft bzw. der Landtag. Darin gibt beispielsweise der Senat bekannt, dass im Jahr 2009 keine akustische Wohnraumüberwachung stattgefunden hat. In der Fragestunde möchte die Linke wissen, ob auf der Steuerdaten-CD auch Daten von Bremern zu finden waren und welche Konsequenzen der Senat aus dem BVerfG Urteil zu Hartz IV zieht. Und es gibt verschiedene Anfragen und Anträge zu Themen wie dem bedenklichen EU-Programm “Global Monitoring for Environment and Security – GMES” und Atomtransporte durch Bremen.

Datenkrake ELENA – worum gehts?

“Schreib mal was über ELENA!”, forderte Verona neulich. Das neue Verfahren zur Erbringung elektronischer Entgeltnachweise ist unauffällig und ohne laute Debatte eingeführt worden. Nach wie vor bleibt der große Aufschrei aus. Zu Unrecht. ELENA hebt die Vorratsdatenspeicherung auf ein neues Level, in dem alle einkommensrelevanten Daten aller Arbeitnehmer zentral gespeichert werden. Alle Bürger, die staatliche Leistungen beantragen müssen, werden früher oder später gezwungen sein, an dem Verfahren teilzunehmen. Details über die Absicherung der Daten sind rar, die Auswirkungen könnten aber gravierend werden.

Die Idee für das ELENA-Verfahren kommt aus der 2002 eingesetzten Kommission um Peter Hartz, die den Abruf von Verdienstbescheinigungen und Arbeitsnachweisen die Einführung deiner Versicherungskarte empfahl. Das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft nahm den Vorschlag auf und beauftragte die ITSG (Informationstechnischen Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung) mit der Durchführung eines Pilotprojekts. 2003 legte die ITSG ein Konzept zur Einführung des ELENA-Verfahren vor, damals noch in Verbindung mit der sogenannten JobCard. Diese Karte sollte ursprünglich bis 2007 an alle Arbeitnehmer ausgegeben werden. Weitere Nachbesserungen auf rechtlicher und technischer Seite verzögerten die Einführung jedoch weiter, bis im April 2009 das Gesetz über das Verfahren verabschiedet wurde.

Seit dem 01.01.2010 müssen nun die Arbeitgeber monatlich alle einkommensrelevanten Arbeitnehmerdaten an die “Zentralen Speicherstelle” (ZSS) melden. Die ZSS ist bei der Datenstelle der Träger der Rentenversicherung in Würzburg untergebracht, aber räumlich, organisatorisch und personell von dieser getrennt. Die Aufsicht obliegt dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Die Verwaltung der Teilnehmer und Vergabe von Identitätsnummern (sozusagen die Pflege des Inhaltsverzeichnisses) übernimmt die “Registratur Fachverfahren”, ansässig bei der ITSG.

Im Moment lagern die Daten noch ungenutzt im Würzburger Rechenzentrum, ab 2012 wird das Verfahren zur Erbringung elektronischer Entgeltnachweise in Betrieb genommen. Dann werden Verdienstnachweise, so sie für die Beantragung von staatlichen Leistungen benötigt werden, von der ZSS abgerufen. In der Startphase gilt das für  Elterngeld, Wohngeld, ALG I + II, später sollen noch weitere hinzukommen. Dazu muss ein Arbeitnehmer, der den Nachweis benötigt, eine Signatur bei einer zugelassenen Zertifizierungsstelle beantragen. Es soll ab 2012 keine Möglichkeit mehr geben, den Nachweis in Papierform erbringen. Von der JobCard ist man mittlerweile wieder abgerückt, für das neue Verfahren kann jede beliebige Chipcard verwendet werden, die eine qualifizierte Signatur speichern kann (z.B. EC-Karte, ePA). Die Kosten, die für die Vergabe des Zertifikats anfallen, trägt – Überraschung! – der Arbeitnehmer.

Das Verfahren wird wohl etwa folgendermaßen laufen: Wenn jemand einen Antrag z.B. auf Elterngeld stellt, wird von der Behörde eine Abfrage an die Zentrale Speicherstelle gerichtet. Diese Abfrage muss der Antragsteller mit seiner Signaturkarte genehmigen. Die Daten liegen bei der ZSS verschlüsselt vor, der Private Key zur Entschlüsslung liegt bei der Behörde, die Benutzung des Private Keys wird durch die Signatur auf der Signaturkarte des Antragstellers freigeschaltet. Dadurch entfällt zwar einerseits das Risiko, dass die Daten im Fall des Kartenverlusts unbrauchbar werden. Andererseits haben Arbeitnehmer dadurch aber keine absolute Kontrolle über ihre Daten. Die Hürde der Freischaltung durch die Signatur ist eine reine Softwarelösung und damit angreifbar. Hier gilt wie immer: “Für die Software ist der Unterschied zwischen einer Demokratie und einem totalitären System nur eine Einstellung in der Konfigurationsdatei.”

Nach wie vor ist das ELENA-Verfahren großer Kritik ausgesetzt. Hinsichtlich der Frage “Was wird gespeichert?” (PDF, 41 S.) hat die Kritik der Datenschützer bereits erst Früchte getragen. Einige der bedenklichen Felder sind aus dem Datensatz verschwunden. So werden zum Beispiel Fehlzeiten aufgrund von Streiks und Aussperrung seit dem 15.12.09 mehr oder weniger neutral als “sonstige unbezahlte Fehlzeit” erfasst. Geblieben sind jedoch Felder wie:  “Wenn Entlassung/Kündigung des Arbeitsverhältnis durch Arbeitgeber erfolgte oder erfolgt wäre, erfolgte sie wegen vertragswidrigem Verhalten des Arbeitnehmers?” oder “Schilderung des vertragswidrigen Verhaltens, das Anlass der Kündigung/Entlassung war (Freitext)”

Das größere Problem liegt aber in der unnötigen Speicherung von Daten auf Vorrat, die in keinem Verhältnis zum Nutzen steht und dem Gebot der Datensparsamkeit entgegensteht. Diesen Vorwurf weist das BMWi natürlich weit von sich:

“Arbeitgeber müssen für die 35 Millionen Beschäftigte ca. 60 Millionen Bescheinigungen pro Jahr auf Verlangen ausstellen. Davon entfallen allein etwa 10 Millionen auf Anträge der Arbeitsverwaltung (Arbeitslosengeld I + II). Durch die elektronische Speicherung der Entgeltbescheinigungsdaten kann die Prüfung und Zahlung von Leistungen wesentlich vereinfacht und beschleunigt werden. Damit ist die Speicherung der Daten an zentraler Stelle begründbar sinnvoll.”

Das ist jedoch eine Verschleierungstaktik, denn es werden ja eben nicht nur die Daten der 60 Millionen verlangter Bescheinigungen gespeichert, sondern die Daten aller 40 Mio. Arbeitnehmer, unabhängig davon, ob sie jemals abgefragt werden. Das Gebot der Datensparsamkeit besteht aus gutem Grund: Daten gehen verloren. Die Frage ist nicht “Ob” sondern “Wann”. Hinzu kommt: Meine Unterschrift kann ich nur schlecht verlieren oder vergessen. Eine Chipcard mit 6-stelligem PIN hingegen schon. Es wird immer Menschen geben, die sich die PIN auf der Karte oder auf einem Zettel im Portmonee notieren, oder bei der Eingabe beobachtet werden. Vermutlich werden wir daher in einigen Jahren mit einem schwer zu bekämpfenden Problem konfrontiert sein: Identitätsdiebstahl. Und je mehr Daten über jeden einzelnen gespeichert sind, desto lückenloser ist die gestohlene Identität.

Bis zum 02.03. kann eine Petition gegen das ELENA-Verfahren unterzeichnet werden, derzeit haben sich mehr als 16.000 Personen beteiligt, für die Behandlung im Petitionsausschuss sind 50.000 Unterschriften nötig.

Aus der Welt der Geeks: Valentinstag

Geek-Paare schenken sich zum Valentinstag selten Blumen, sondern lieber etwas Selbstgebasteltes. Zum Beispiel ein User-Access-Interface für MS Dynamics NAV. :D

Olé olé, Super EP!

Das EU Parlament hat heute mit deulicher Mehrheit das SWIFT-Abkommen gestoppt. Von den 736 Abgeordneten stimmten 378 gegen das Abkommen (51 %), bei 196 Gegenstimmen und 162 Enthaltungen. Damit ist die Weitergabe von Bankdaten europäischer Bürger an die USA vorerst gestoppt.

Bei dieser Abstimmung dürfte auch die Art und Weise, wie der Rat in der Angelegenheit vorgegangen ist, eine Rolle gespielt haben. Im Juli 2009 wurde bekannt, dass die USA in Verhandlungen mit dem Rat der EU stand, um weiterhin die innereuropäischen Bankdaten der SWIFT einsehen zu können, die seit einer Umstrukturierung des Unternehmens nicht mehr in den USA, sondern in der Schweiz gespeichert werden. Das Abkommen wurde am 30.11.09, nur einen Tag vor Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon vom Rat verabschiedet – auch dank der Enthaltung des deutschen Innenministers de Maiziére. Einer Beratung im EU-Parlament scheint der Rat bewusst entgegengewirkt zu haben, wie Jan Phillip Albrecht berichtet (<- absolut lesenswert!).

Nun ist es an der Kommission, in erneute Verhandlungen mit den amerikanischen Behörden einzutreten – und diesmal hat das EU-Parlament von Anfang an ein Wörtchen mitzureden. Mit diesem Ergebnis haben die Abgeordneten deutlich gemacht, dass sie ihre durch den Lissabon-Vertrag verliehenen Rechte und Befugnisse ernst nehmen und sie im Sinne ihrer Wähler nutzen. Und sie haben gezeigt, dass sie nicht gedenken, sich von Rat und Kommission weiterhin derart bevormunden zu lassen.

In diesem Sinne: Zwei Daumen hoch und lasst Sektkorken knallen!

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‘Tschuldigung, wenn’s zum Ende hin etwas pathetisch wurde, ich freu mich halt…

Kommentarfunktion repariert!

Die Kommentar-Funktion, die wohl gelegentlich mal Zicken gemacht hat, ist jetzt wieder repariert!

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