Archive for the ‘NadBB’ Category

Volles Programmm in der Bürgerschaft Dienstag, August 24th, 2010

Heute geht auch für die Bremische Bürgerschaft die Sommerpause zu Ende. Für die nächsten Sitzungen vom 24.-26.8. haben sich die Abgeordneten  einiges vorgenommen. Ein Auszug:

Anträge und Berichte

Große und kleine Anfragen

Gesetzesentwürfe

Die Eingetragenen Lebenspartnerschaften werden laut Ablaufplan gleich nach der aktuellen Stunde diskutiert.

In der Stadtbürgerschaft wird ebenfalls über die geplante Abwasser GmbH debattiert. Im Weser Kurier war dazu zum Beispiel hier und hier zu lesen.

Im Übrigen hat die Bürgerschaft eine neue Webpräsenz, bei der ich mich maßlos darüber aufrege, dass man keine Plenarprotokolle mehr downloaden kann. Dazu werde ich auch nochmal Schriftverkehr aufsetzen, ich fühle mich in meiner Informationsfreiheit eingeschränkt. Alte Tagesordnungen gibt es auch nicht mehr, weswegen ich nicht dazu schreiben kann, welche Themen schon länger auf der Liste rumdümpeln. Ich kann so nicht arbeiten.

Gimme five! Das neue Wahlrecht in Bremen Sonntag, August 22nd, 2010

In genau 9 Monaten wird in Bremen wieder gewählt. Die Bürgerschaftswahl im Mai 2011 wird erstmals nach dem 2006 beschlossenen neuen Wahlrecht durchgeführt. Deshalb zur Einstimmung hier schon einmal die Eckpunkte des neues Systems:

  • Die Parteien stellen weiterhin Listen auf, auf dem Wahlzettel sind nun aber alle Kandidaten einzeln aufgelistet. Statt der gesamten Parteiliste können nun Kandidaten direkt gewählt werden.
  • Damit aus dem Wahlzettel keine Tapete wird, wird es wohl ein übersichtlicheres Wahlheft geben.
  • Jeder Wahlberechtigte hat 5 Stimmen, die frei über Listen und/oder Kandidaten verteilt werden können.
  • Die Stimmen können gebündelt für eine Partei/einen Kandidaten vergeben werden (Kumulieren) oder auf mehrere Parteien/Kandidaten verteilt werden (Panaschieren)
  • Wahlberechtigt sind alle Bremer, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Das neue Wahlrecht eröffnet dem Wähler neue Möglichkeiten. Man kann beispielsweise explizit Kandidaten der unteren Listenplätze wählen, die bei einer reinen Listenwahl wenig Chancen hätten.

Die Stimmabgabe wird nicht ungültig, wenn man weniger als eine Stimme abgibt. Jede Stimme zählt einzeln, wenn ich also nur ein Kreuz mache, zählt das auch nur als eines – vier meiner Stimmen habe ich dann verfallen lassen.

Die Sitzverteilung wird nach dem Sainte-Laguë/Schepers-Verfahren ermittelt. Anhand der Stimmverteilung auf alle Vorschläge – also Liste und Kandidaten – wird zunächst die Anzahl der Sitze pro Partei errechnet. Die Sitze werden dann mit den Kandidaten der Partei besetzt, und zwar in der Reihenfolge des Stimmenanteils: Der Wähler kann also durch seine Stimmabgabe die Reihenfolge der Liste beeinflussen. Erst bei Stimmengleichheit von zwei Kandidaten entscheidet die von der Partei vorgeschlagene Reihenfolge.

Beispiele für Wahlstrategien

Angenommen, ich bin grundsätzlich ein Anhänger der Partei X, halte aber die oberen Reihen der Partei für unfähig. In diesem Fall kann ich alle meine Stimmen der Kandidatin Erika Mustermann geben, die bei Partei X nur Listenplatz 35 hat. Dadurch kommt vielleicht Frau Mustermann in die Bürgerschaft und ein Kandidat der unfähigen Führungsetage muss draußen bleiben.

Wenn ich aber der Meinung bin, Bremen bräuchte unbedingt eine Koalition aus den Parteien A und B – und mir ist egal, wer das dann macht – dann verteile ich meine fünf Stimmen auf die beiden Parteilisten: 3 Stimmen für A, 2 für B.

Bin ich mit dem Listenvorschlag meiner Lieblingspartei einverstanden, gebe ich trotzdem dem Spitzenkandidaten alle meine Stimmen – denn wenn die anderen Wähler kein Fan von diesem sind, könnte er nicht lange Spitzenkandidat bleiben.

Ist mir das alles egal, weil ich immer Partei C gewählt habe und das auch weiterhin tun werde, gebe ich Partei C eine Stimme, gehe nach Hause und mache die Glotze wieder an.

Fazit

Generell kann man sagen, wenn man besondere Sympathien für einen oder mehrere Kandiaten hat, sollte man auch diesen die Stimmen geben. Erst wenn mir Personalien egal sind, oder ich keinen der Bewerber kenne, wähle ich die Liste.

(Noch ein) Runder Tisch zu Medienkompetenz in Bremen Dienstag, August 17th, 2010

Wann immer es im weitesten Sinne um digitale Gesellschaft geht, ist das Bildung in Medienkompetenz die zentrale Forderung. Allmählich kommt das auch in der Politik an, in Bremen hat es diese Forderung bis in den rot-grünen Koalitionsvertrag geschafft. Mit dem Ergebnis, dass zwar alle irgendwie dafür waren, dann aber niemand eine Antwort auf die Frage “Und jetzt?” hatte.

Das hat auch der Bremer Senat erkannt und einen Runden Tisch ins Leben gerufen. Derartige Runden gab es auch in Bremen schon einige, diese verfolgt aber einen erfrischend reflektierten Ansatz:

Es gab bereits zu viele unverbindliche Runden, in denen jeder Beteiligte vor allem das Interesse hatte, seinen eigenen Bereich vorzustellen, ihn als den wichtigsten zu definieren und ihn durch die Teilnahme an den Runden zu schützen und abzusichern statt wirklich Kooperationen zu suchen. Es gab weder Zielvorstellungen noch Zielvorgaben, die Runden sind meist zu „Laberclubs“ mutiert. Daher ist nun ein ergebnisorientiertes Arbeiten dringend erforderlich.

Die Zielvorstellungen und Arbeitsansätze sind in einem öffentlichen Diskussionspapier umrissen. (Hier gekürzt aufgelistet)

1. Die bestehenden Angebote sollen bekannter gemacht werden.
2. Durch gezielte Arbeit in Arbeitsgruppen und Diskussionen mit Experten sollen im Rahmen des Runden Tisches Probleme und Bedürfnisse bei der Vermittlung von Medienkompetenz identifiziert werden.
3. Mit der Auftaktveranstaltung des Runden Tisches geht eine mediale Begleitung des Themas einher. Im Idealfall berichten Radio, Fernsehen, Internet und Zeitungen über die Initiative und tragen damit zu einer landesweiten Sensibilisierung für das Thema bei.
4. Durch die Verortung des Runden Tisches in der Senatskanzlei wird der Medienkompetenzvermittlung in Bremen mehr Gewicht und Aufmerksamkeit verliehen.
5. Die Bremische Landesmedienanstalt soll stärker als bislang für das Thema gewonnen werden und nach Möglichkeit als „Kompetenzzentrum“ profiliert werden.

Zusammengefasst besteht die Aufgabe also darin, eine Bestandsaufnahme der Bremer Medienkompentenz-Angebote zu machen. Ein löblicher Vorsatz, sofern es nicht dabei bleibt.

Am 23.08. findet die Auftakt-Veranstaltung statt, im Dezember wird es dann ein Zwischenergebnis geben und das Endergebnis wird im März 2011 präsentiert.

Termine nächste Woche Sonntag, Februar 21st, 2010

Morgen, am Montag, den 22.2. findet im Petitionsausschuss des Bundestages die Anhörung von Franziska Heine zum Thema ZugErschwG statt. Bundespräsident Köhler hat das Gesetz ja mittlerweile leider unterschrieben, und die Oppositionsparteien haben nicht gezögert, Aufhebungsgesetze einzubringen. Das bringt die schwarz-gelbe Koalition in die interessante Situation, dass sie eigentlich den Entwürfen der Opposition zustimmen müssten, wenn sie den Koalitionsvertrag einhalten wollen. Oder sie bringen einen eigenen Entwurf.

Montag Abend findet außerdem der Neuentreff in der Bremer Grünen statt, an dem alle Neumitglieder und Interessierte teilnehmen können. Ich werde da wohl auch mal hingehen.

Von Dienstag bis Donnerstag tagt die Bremische Stadtbürgerschaft bzw. der Landtag. Darin gibt beispielsweise der Senat bekannt, dass im Jahr 2009 keine akustische Wohnraumüberwachung stattgefunden hat. In der Fragestunde möchte die Linke wissen, ob auf der Steuerdaten-CD auch Daten von Bremern zu finden waren und welche Konsequenzen der Senat aus dem BVerfG Urteil zu Hartz IV zieht. Und es gibt verschiedene Anfragen und Anträge zu Themen wie dem bedenklichen EU-Programm “Global Monitoring for Environment and Security – GMES” und Atomtransporte durch Bremen.

Bürgerschaft: Kleine Anfrage zu Videoüberwachung Donnerstag, Februar 4th, 2010

Die FDP-Fraktion der Bremischen Bürgerschaft hat eine kleine Anfrage zum Thema Videoüberwachung an den Senat gerichtet.

Auszug:

1. An welchen öffentlichen Straßen und Plätzen, Schulen und weiteren öffentlichen Objekten im Land Bremen wurden seit dem Jahr 2007 Videoüberwachungen durchgeführt und zu welchem Zeitpunkt wurde die Überwachung jeweils begonnen?
2. Mit welcher Begründung und auf welcher Rechtsgrundlage werden die Videoüberwachungen durchgeführt?
3. Welche Personen erhalten Zugriff auf die erhobenen Daten?
4. Wie lange werden die Daten der Videoüberwachung gespeichert?

Änderung des Landesmediengesetzes Montag, November 16th, 2009

In der Novembersitzung der Bremischen Bürgerschaft am 18./19.11. steht unter anderem die Änderung des Bremer Landesmediengesetzes (Drucksache 17/971) auf der Tagesordnung.

Hier eine Gegenüberstellung von neuer und alter Version.

Der Entwurf soll die Vorgaben aus dem 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der seit dem 01. Juni 2009 in Kraft ist, in Landesrecht umsetzen. Über diesen gibt es geteilte Meinungen: Die Zeitungsverleger und Privatsender waren dafür, die öffentlich-rechtlichen Medien dagegen. (Ja, ich halte das für einen nützlichen Hinweis, um sich meinungsmäßig zu orientieren.)

Diese Änderung ist wiederum nicht das Ende vom Lied, denn der 13. Änderungsvertrag ist bereits am 30. Oktober von den Ministerpräsidenten unterzeichnet worden und soll am 1. April 2010 in Kraft treten.

Hätten Sie’s gewusst? Mittwoch, November 11th, 2009

Neue Gesetze und Verordnungen werden in Bremen seit 2004 grundsätzlich auf fünf Jahre befristet.

Das habe ich auch gerade erst aus einem neuen Gesetzesentwurf (Drucksache 17/989) erfahren, in dem die erste Runde der Bereinigung abgehandelt wird. Dieses Mal sollen 31 Gesetze und Verordnungen verlängert, bei 8 die Befristung aufgehoben und weitere 8 außer Kraft gesetzt werden. So wird beispielsweise die Bremische Bisamverordnung von 1994 wieder aufgehoben.

Weitere Neuigkeiten aus der Bürgerschaft:

Der Senat hat die Anfrage der CDU zur Wagenburg hinter dem Güterbahnhof beantwortet. Der Verein Querdenker e.V., der die Brachfläche im Mai mit 10 Wohnwagen besiedelte, hat mit der Stadt zwischenzeitlich einen Zwischennutzungsvertrag abgeschlossen und nutzt die Fläche u.a. für Kulturprojekte. Die CDU war, soweit ich das mitbekommen habe, in ganz Bremen die einzigen, die sich über die Querdenker aufgeregt hat. Die Antworten des Senats fallen erwartungsgemäß trocken aus:

Beispiel:

Frage 13. Wie ist die Situation polizeirechtlich zu beurteilen?

Antwort zu Frage 13:
Für das Aufstellen der Wohnwagen auf dem Gelände am Güterbahnhof hat das Stadtamt eine Genehmigung nach dem Wohnwagengesetz erteilt. Aus polizeirechtlicher Sicht ist die Situation damit geklärt.

Bremen plant Korruptionsregister [Update] Sonntag, Oktober 18th, 2009

Das Bremen in Sachen Korruptionsprävention einigen Nachholbedarf hat, ist wohl allgemein bekannt. Der Bremer Filz ist berüchtigt und man munkelt, dass Bestechung in manchen Kreisen anscheinend zur Lebensart geworden ist. Damit soll demnächst Schluss sein, wenn es nach der rot-grünen Regierungskoalition in der Bürgerschaft geht. Am 29./30. Oktober berät der Landtag in erster Lesung über den Entwurf eines Korruptionsbekämpfungsgesetzes, dass unter anderem die Schaffung eines Korruptionsregisters vorsieht (hier nochmal als pdf):

Im Interesse einer effektiveren Korruptionsbekämpfung und Korruptionsprävention richtet die Freie Hansestadt Bremen eine zentrale Informationsstelle ein, die zum Zweck der Sammlung und Bereitstellung von Informationen über die Unzuverlässigkeit von natürlichen und juristischen Personen sowie von Personenvereinigungen und -gesellschaften ein Register führt (Korruptionsregister).

Für den Eintrag in das Korruptionsregister ist der hinreichende Nachweis korruptionsrelevanter oder sonstiger Rechtsverstöße im Geschäftsverkehr oder mit Bezug zum Geschäftsverkehr erforderlich, die in einem Katalog von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten aufgeführt werden. Dazu gehören Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung, Steuerunehrlichkeit, wettbewerbswidrige Absprachen und sonstige Verstöße, die den freien Wettbewerb unterlaufen. Zwischen der zentralen Informationsstelle und den Strafverfolgungsbehörden und den Behörden der Verfolgung der Ordnungswidrigkeiten sowie den öffentlichen Auftraggebern bestehen umfangreiche Mitteilungspflichten. Betroffene Unternehmen und Personen werden unterrichtet und angehört. Die öffentlichen Auftraggeber sind verpflichtet, vor Entscheidungen über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem Wert ab 20.000 Euro Eintragungen bei der lnformationsstelle nachzufragen. Die lnformationsstelle erteilt unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag Auskunft über Eintragungen im Korruptionsregister an genau bezeichnete Stellen, wie die mit Vergabeentscheidungen befassten öffentlichen Stellen des Bundes und der Länder sowie Gerichte und Staatsanwaltschaften. Die Tilgung der Daten im Register erfolgt nach detaillierten Regelungen.

Das Register soll nicht öffentlich zugänglich sein, nur Behörden sowie Betroffene können Auskunft verlangen. Der “hinreichende Nachweis” gilt als erbracht, wenn eine strafrechtliche Verurteilung erfolgt, ein Strafbefehl erlassen oder ein rechtskräftiger Bußgeldbescheid ergangen ist, aber auch, wenn ein Verfahren nach §153 StPO wegen Geringfügigkeit eingestellt wurde. In Ausnahmefällen kann auch schon während eines Verfahrens eine Eintragung erfolgen:

[...]wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage bei der meldenden Stelle kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung besteht und die Ermittlungsbeziehungsweise die für das Bußgeldverfahren zuständige Behörde den Ermittlungszweck nicht gefährdet sieht.

Ein Eintrag muss nach spätestens drei Jahren wieder gelöscht werden – es wird dann angenommen, dass der Delinquent sich gebessert hat.

Wird das Gesetz beschlossen, wäre Bremen dass dritte Bundesland neben Berlin und Nordrhein-Westfalen, in dem zweifelhafte Unternehmen registriert werden. Forderungen nach einer bundesweiten Regelung gibt es schon seit 2001 – der entsprechende Gesetzesentwurf von 2002 wurde allerdings im Bundesrat von den unionsgeführten Ländern abgelehnt.

Unklar ist, wie effektiv ein solches Register tatsächlich ist. In dem seit 2004 bestehenden Register in Nordrhein-Westfalen stehen derzeit lediglich 20 Unternehmen, der Effekt dürfte also eher im Drohpotential liegen. Hamburg hat eine ähnliche Regelung mittlerweile wieder eingestampft – ebenfalls auf Initiative der Union. Das Problem bei Korruption ist eben, dass die Dunkelziffer recht hoch ist und sich die meisten Vorgänge im Hinterzimmer abspielen – es handelt sich um ein Einverständnisdelikt, bei dem keiner der Beteiligten Interesse an der Strafverfolgung hat. Wo kein Kläger, da kein Richter, kein Urteil, kein Eintrag. Am Ende tauchen also nur diejenigen in der Datei auf, die so dämlich waren, sich erwischen zu lassen.

Deutlich effektiver als das Korruptionsregister dürften die übrigen Forderungen des Gesetzesentwurfs sein:

1. Der Senat wird aufgefordert,
a) eine Rechtsgrundlage in Form eines Gesetzes für die Tätigkeit der Zentralen Antikorruptionsstelle (ZAKS) einschließlich der Erweiterung ihrer Zuständigkeit auf die Bremischen Gesellschaften und Beteiligungen zu entwerfen,
b) eine gesetzliche Regelung im Bremischen Beamtengesetz zu entwerfen, die Beamte berechtigt, Korruptionstaten in den Dienststellen bei ihrem Dienstherrn oder der Zentralen Antikorruptionsstelle zu melden und Ahndung zu verlangen.
c) die Pflicht zur Ernennung von Korruptionsbeauftragten für alle Ressorts und Dienststellen sowie Definition ihrer Aufgaben und Zuständigkeiten gesetzlich zu regeln.

2. Der Senat wird aufgefordert, über den Bundesrat eine Initiative zur Einführung eines bundesweiten Korruptionsregisters zu ergreifen.

Punkt 1a greift eine Forderung von Transparency International auf, die schon in den ersten Beratungen anmerkten, dass – wie insbesondere an dem Bremer Klinikskandal zu sehen war – die landeseigenen Betriebe dringend stärker kontrolliert werden müssen. Punkt 1b beseitigt die unsägliche Strafverfolgung von Beamten, die ehrlicherweise illegale Vorgänge zur Meldung bringen. So bleibt zu hoffen, dass sich die Debatte nicht auf die Einführung des Korruptionsregisters beschränkt und die wirklich wichtigen Forderungen dabei unter den Tisch fallen.

Update: Der Entwurf wurde zur Beratung und Berichterstattung an den Rechtsausschuss überwiesen.

Neuregelung des Volksentscheids beschlossen Donnerstag, August 27th, 2009

Die Bremische Bürgerschaft hat heute in 3. Lesung die Neuregelung des Volksentscheids in Bremen beschlossen. Nachdem die Initiative Mehr Demokratie e.V. im Frühjahr 2007 ihre Reformvorschläge eingebracht hatten, haben die Abgeordneten zweieinhalb Jahre später über die Gesetzesänderung abgestimmt, die Volksentscheide in Bremen deutlich erleichtert:

  • Das Unterschriftenquorum wird auf 5 % gesenkt (vorher: 10 %), aktuell wären das rund 24.400 Unterschriften.
  • Das Zustimmungsquorum wird auf 20 % gesenkt (vorher: 25 %)
  • Finanzwirksame Volksentscheide werden grundsätzlich zulässig, es muss jedoch ein Finanzierungsvorschlag ausgearbeitet werden.
  • Durch Volksentscheide beschlossene Gesetze können von der Bürgerschaft nicht mehr jederzeit zurückgenommen werden. In den ersten zwei Jahren bzw. innerhalb der laufenden Legislaturperiode ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich.
  • Die Initiatoren eines Volksentscheides haben Anspruch auf eine kostenlose Beratung durch die Bürgerschaft
  • Alle Stimmberechtigten enthalten zur Wahlbenachrichtigung ein Info-Heft, in dem die Initiatoren und die Bürgerschaft Stellung nehmen können.
  • Unterschriften können auch in öffentlichen Bibliotheken, Volkshochschulen, Bürgerhäusern etc. gesammelt werden.

Vollständiger Vergleich

Der von der CDU eingebrachte Änderungsantrag, der das Zustimmungsquorum für verfassungsändernde Volksentscheide von 50 % auf 40 % senken sollte, wurde abgelehnt.