Das Bremen in Sachen Korruptionsprävention einigen Nachholbedarf hat, ist wohl allgemein bekannt. Der Bremer Filz ist berüchtigt und man munkelt, dass Bestechung in manchen Kreisen anscheinend zur Lebensart geworden ist. Damit soll demnächst Schluss sein, wenn es nach der rot-grünen Regierungskoalition in der Bürgerschaft geht. Am 29./30. Oktober berät der Landtag in erster Lesung über den Entwurf eines Korruptionsbekämpfungsgesetzes, dass unter anderem die Schaffung eines Korruptionsregisters vorsieht (hier nochmal als pdf):
Im Interesse einer effektiveren Korruptionsbekämpfung und Korruptionsprävention richtet die Freie Hansestadt Bremen eine zentrale Informationsstelle ein, die zum Zweck der Sammlung und Bereitstellung von Informationen über die Unzuverlässigkeit von natürlichen und juristischen Personen sowie von Personenvereinigungen und -gesellschaften ein Register führt (Korruptionsregister).
Für den Eintrag in das Korruptionsregister ist der hinreichende Nachweis korruptionsrelevanter oder sonstiger Rechtsverstöße im Geschäftsverkehr oder mit Bezug zum Geschäftsverkehr erforderlich, die in einem Katalog von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten aufgeführt werden. Dazu gehören Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung, Steuerunehrlichkeit, wettbewerbswidrige Absprachen und sonstige Verstöße, die den freien Wettbewerb unterlaufen. Zwischen der zentralen Informationsstelle und den Strafverfolgungsbehörden und den Behörden der Verfolgung der Ordnungswidrigkeiten sowie den öffentlichen Auftraggebern bestehen umfangreiche Mitteilungspflichten. Betroffene Unternehmen und Personen werden unterrichtet und angehört. Die öffentlichen Auftraggeber sind verpflichtet, vor Entscheidungen über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem Wert ab 20.000 Euro Eintragungen bei der lnformationsstelle nachzufragen. Die lnformationsstelle erteilt unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag Auskunft über Eintragungen im Korruptionsregister an genau bezeichnete Stellen, wie die mit Vergabeentscheidungen befassten öffentlichen Stellen des Bundes und der Länder sowie Gerichte und Staatsanwaltschaften. Die Tilgung der Daten im Register erfolgt nach detaillierten Regelungen.
Das Register soll nicht öffentlich zugänglich sein, nur Behörden sowie Betroffene können Auskunft verlangen. Der “hinreichende Nachweis” gilt als erbracht, wenn eine strafrechtliche Verurteilung erfolgt, ein Strafbefehl erlassen oder ein rechtskräftiger Bußgeldbescheid ergangen ist, aber auch, wenn ein Verfahren nach §153 StPO wegen Geringfügigkeit eingestellt wurde. In Ausnahmefällen kann auch schon während eines Verfahrens eine Eintragung erfolgen:
[...]wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage bei der meldenden Stelle kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung besteht und die Ermittlungsbeziehungsweise die für das Bußgeldverfahren zuständige Behörde den Ermittlungszweck nicht gefährdet sieht.
Ein Eintrag muss nach spätestens drei Jahren wieder gelöscht werden – es wird dann angenommen, dass der Delinquent sich gebessert hat.
Wird das Gesetz beschlossen, wäre Bremen dass dritte Bundesland neben Berlin und Nordrhein-Westfalen, in dem zweifelhafte Unternehmen registriert werden. Forderungen nach einer bundesweiten Regelung gibt es schon seit 2001 – der entsprechende Gesetzesentwurf von 2002 wurde allerdings im Bundesrat von den unionsgeführten Ländern abgelehnt.
Unklar ist, wie effektiv ein solches Register tatsächlich ist. In dem seit 2004 bestehenden Register in Nordrhein-Westfalen stehen derzeit lediglich 20 Unternehmen, der Effekt dürfte also eher im Drohpotential liegen. Hamburg hat eine ähnliche Regelung mittlerweile wieder eingestampft – ebenfalls auf Initiative der Union. Das Problem bei Korruption ist eben, dass die Dunkelziffer recht hoch ist und sich die meisten Vorgänge im Hinterzimmer abspielen – es handelt sich um ein Einverständnisdelikt, bei dem keiner der Beteiligten Interesse an der Strafverfolgung hat. Wo kein Kläger, da kein Richter, kein Urteil, kein Eintrag. Am Ende tauchen also nur diejenigen in der Datei auf, die so dämlich waren, sich erwischen zu lassen.
Deutlich effektiver als das Korruptionsregister dürften die übrigen Forderungen des Gesetzesentwurfs sein:
1. Der Senat wird aufgefordert,
a) eine Rechtsgrundlage in Form eines Gesetzes für die Tätigkeit der Zentralen Antikorruptionsstelle (ZAKS) einschließlich der Erweiterung ihrer Zuständigkeit auf die Bremischen Gesellschaften und Beteiligungen zu entwerfen,
b) eine gesetzliche Regelung im Bremischen Beamtengesetz zu entwerfen, die Beamte berechtigt, Korruptionstaten in den Dienststellen bei ihrem Dienstherrn oder der Zentralen Antikorruptionsstelle zu melden und Ahndung zu verlangen.
c) die Pflicht zur Ernennung von Korruptionsbeauftragten für alle Ressorts und Dienststellen sowie Definition ihrer Aufgaben und Zuständigkeiten gesetzlich zu regeln.
2. Der Senat wird aufgefordert, über den Bundesrat eine Initiative zur Einführung eines bundesweiten Korruptionsregisters zu ergreifen.
Punkt 1a greift eine Forderung von Transparency International auf, die schon in den ersten Beratungen anmerkten, dass – wie insbesondere an dem Bremer Klinikskandal zu sehen war – die landeseigenen Betriebe dringend stärker kontrolliert werden müssen. Punkt 1b beseitigt die unsägliche Strafverfolgung von Beamten, die ehrlicherweise illegale Vorgänge zur Meldung bringen. So bleibt zu hoffen, dass sich die Debatte nicht auf die Einführung des Korruptionsregisters beschränkt und die wirklich wichtigen Forderungen dabei unter den Tisch fallen.
Update: Der Entwurf wurde zur Beratung und Berichterstattung an den Rechtsausschuss überwiesen.
Das Bremen in Sachen Korruptionsprävention einigen Nachholbedarf hat, ist wohl allgemein bekannt. Der Bremer Filz ist berüchtigt und man munkelt, dass Bestechung in manchen Kreisen anscheinend zur Lebensart geworden ist. Damit soll demnächst Schluss sein, wenn es nach der rot-grünen Regierungskoalition in der Bürgerschaft geht. Am 29./30. Oktober berät der Landtag in erster Lesung über den Entwurf eines Korruptionsbekämpfungsgesetzes, dass unter anderem die Schaffung eines Korruptionsregisters vorsieht (hier nochmal als pdf):
Im Interesse einer effektiveren Korruptionsbekämpfung und Korruptionsprävention richtet die Freie Hansestadt Bremen eine zentrale Informationsstelle ein, die zum Zweck der Sammlung und Bereitstellung von Informationen über die Unzuverlässigkeit von natürlichen und juristischen Personen sowie von Personenvereinigungen und -gesellschaften ein Register führt (Korruptionsregister).
Für den Eintrag in das Korruptionsregister ist der hinreichende Nachweis korruptionsrelevant