Zusammenfassung
Die schon abgehakten Nacktscanner sind wieder in der Diskussion. Innenminister de Maizère schließt die Einführung aktiver Ganzkörperscanner nicht mehr aus, Labortests der Bundespolizei mit einer neuen Generation der Geräte laufen seit ca. einem Jahr. Die weiterentwickelten Geräte sollen den menschlichen Körper nicht mehr darstellen, sondern lediglich am Körper getragene Gegenstände zeigen. Laut BMI könnte eine Realtestphase Mitte 2010 starten.

Bild aus einem Nacktscanner der ersten Generation; Quelle: Flickr | @public16
Nachdem die Politik die Nacktscanner-Idee 2008 nach entrüsteten Protesten der Bevölkerung zurückgenommen hat, flammt sie nun im Feiertags-Nachrichten-Loch wieder auf. Der vorgebliche Anlass für die erneute Debatte ist der vereitelte Anschlag in Detroit, doch wie so oft werden nur wieder schlummernde Pläne aus der Schublade gekramt.
Worum geht es überhaupt? Bei sogenannten Nacktscannern (besser: Body- oder Körperscanner) unterscheidet man zwischen drei verschiedenen Technologien. Die älteste Methode arbeitet mit geringer Röntgenstrahlung, diese Scanner werden deshalb nur im medizinischen Bereich eingesetzt. Neuere Geräte arbeiten mit Strahlung im Millimeterwellenbereich (3-300 GHz), die oft als Terahertzstrahlung bezeichnet wird. Hier unterscheidet man noch einmal zwischen aktiven und passiven Geräten. Die aktiven liefern Bilder, auf denen jedes Detail des Körpers zu erkennen ist – inklusive Genitalien, Prothesen und Intim-Piercings, die Bilder der passiven Scanner gleichen eher denen einer Wärmebildkamera.Mehr technische Details hat Jali bei evildaystar zusammengefasst.
Das BMI versucht derweil, die Entrüstungswelle mit sachlichen Informationen zu entschärfen:
Bodyscanner sollen aber allenfalls dann zum Einsatz kommen, wenn die gesundheitliche Unbedenklichkeit und die Wahrung der Persönlichkeitsrechte sichergestellt sind. Um diese Voraussetzungen zu schaffen und die Wirksamkeit und Zuverlässigkeit von Body-Scannern zu prüfen, werden zurzeit Labortests bei der Bundespolizei durchgeführt. Es wird die Möglichkeit einer automatischen Detektion gefährlicher Gegenstände getestet, die eine Abbildung von Körperkonturen verzichtbar macht und das Auffinden von gefährlichen, vor allem nichtmetallischen Gegenständen (z.B. hochexplosiven Sprengstoffen) erheblich verbessert.
Gemeinsam mit dem Hersteller hat die Bundespolizei erreicht, dass die Auswertung von Körperbildern nicht mehr nötig ist. Sofern der Passagier keine Gegenstände am Körper trägt, zeigt der Body-Scanner “grün”, und die Person darf passieren. Werden doch Gegenstände am Körper getragen, so werden diese automatisch detektiert. Ihre Position wird an einer stilisierten Person signalisiert. Nur in diesem Fall wird eine manuelle Nachkontrolle durch Sicherheitspersonal notwendig. Die im Body-Scanner erzeugten Daten werden sofort nach der Kontrolle gelöscht.
Die Labortests müssen noch fortgesetzt werden, bevor ggf. erwogen werden kann, Tests an Flughäfen (sog. Realtests) auszuführen.
In der Beantwortung einer kleinen Anfrage der FDP (Drs 16/11129) nannte das BMI bereits 2008 nähere Informationen zu besagten Labortests. Demnach wird von der Bundespolizei das Modell ProVision der Firma L-3 Communications getestet und weiterentwickelt. Dies ist dasselbe System, das auch schon in Amsterdam-Schiphol getestet wird. Es handelt sich dabei vermutlich um einen aktiven Scanner, dessen Bild vermutlich nachträglich retuschiert wird, bevor es das Security-Personal zu sehen bekommt. In einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung sagte Innenminister de Maizière:
Die Technik, die auch unter Beteiligung der Bundespolizei erprobt wird, besteht darin, die körperlichen Strukturen so zu verunklaren, dass man den Körper nur noch als eine Art Strichmännchen sieht, aber etwa verbotene Gegenstände konkret erkennt.
Wie das dann aussehen könnte fragt sich nicht nur die Süddeutsche, Bilder der neuen Technik sind noch nicht öffentlich.
Eine Rechtsgrundlage für den generellen Einsatz der Bodyscanner gibt es derzeit noch nicht. Berichte mit Schlagzeilen wie “Nacktscanner kommen 2010″ sind also irreführend. Das BMI äußerte gegenüber RP-Online, dass die neue Generation der Scanner etwa bis Mitte 2010 lediglich reif für eine erste Testphase sei. Diese muss vorher von der EU-Kommision genehmigt werden (EU Verordnung 65/2006).Eine Verordnung über den flächendeckenden Einsatz ist laut ZEIT-Online nicht geplant.
De Maizière erklärte weiterhin, dass die weiterentwickelten Bodyscanner nur dann eingesetzt werden sollen, wenn sie drei Kriterien erfüllen:
Erstens: Ein solches Gerät muss leistungsfähig sein, es muss die Dinge, die man erkennen will, erkennen lassen. Zweitens: Das Gerät muss gesundheitlich völlig unbedenklich sein. Drittens: Es müssen die Persönlichkeitsrechte vollumfänglich gewahrt werden. Im Moment wird ja nur über das dritte Kriterium diskutiert, das ist auch in Ordnung, aber es müssen alle drei Kriterien zusammen gegeben sein.
Ich möchte da in Erweiterung des dritten Punkte noch etwas konkreter werden:
- Die gescannte Person darf unter gar keinen Umständen identifizierbar sein.
- Das Personal an den Monitoren darf nicht in Sichtweite des Scanbereichs plaziert werden – jede Verpixelung verliert ihren Sinn, wenn ich einfach nur hochgucken muss, um zu sehen, wer da gerade gescannt wurde.
- Die erfassten Daten müssen sofort nach der Kontrolle gelöscht werden und es darf keine Möglichkeit geben, sie zu speichern.
- Die Kontrollstation muss ein geschlossenes System sein, dass keine physikalische Verbindung zum Netzwerk des Flughafens hat: die Bedienersoftware des ProVision Bodyscanners läuft unter Windows.
Tags: Nacktscanner


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