Digital Rights Fair Trade: Einspruch, Euer Ehren!

Februar 21st, 2010

Die Bremer MdEP Abgeordnete Helga Trüpel hat anläßlich einer Veranstaltung zum Thema Urheberrecht ein Thesenpapier mit dem Titel “Digital Rights Fair Trade. Faire Bezahlung von Künstlern in der digitalen Welt” veröffentlicht. Mit den meisten der zwölf Thesen liegt sie eigentlich gar nicht so falsch. So manches kann ich dann aber doch nicht so stehen lassen und habe mal meine Einwände in Text gegossen (den Helga natürlich auch selbst bekommen hat)

ad 1) “Die große Maschine des Internets verleibt sich alle Inhalte ein.”
Dieses Bild ist eher eine Beschreibung aus einem dystopischen Science Fiction Roman als eine Metapher für das Internet. Das Internet ist erstmal nur ein Netz aus miteinander verbundenen Rechnernetzen, mehr nicht. Die Inhalte werden von Menschen eingebracht, die sie entweder verkaufen, kostenlos teilen oder einfach nur ausstellen wollen. Es gibt keine “große Maschine”, die irgendwie herum fährt und sich gegen den Willen der Besitzer (denn das impliziert dieser Satz) Inhalte einverleibt.

ad 2) “Die Kontentindustrie hat lange neue Business Modelle verschlafen.”
Contentindustrie wird zwar üblicherweise mit C geschrieben, aber ansonsten gebe ich dir Recht. Die Verleger haben nicht nur die Gelegenheit verschlafen, legale Online-Angebote zu realisieren, sie haben sie aktiv behindert. Statt sich neue Vertriebswege zu erschließen, gängeln sie ihre Kunden mit DRM und Kopierschutz, wodurch oft CDs nicht abspielbar, Downloads nur auf PC hörbar und viele Stücke an spezielle – und teure – Abspielgeräte gebunden sind. Dadurch wird der Ehrliche zum Dummen, Nutzer illegaler Tauschbörsen kennen diese Probleme nicht. Das ist bis heute so.

ad 3) “Die Internet Community argumentiert, dass das horizontale Web auch so bleiben müsse, und es keine Überwachung von illegalem downloaden geben solle. Ihre steile These ist, dass geistiges Eigentum im Netz zum Überwachungsstaat führe, da die ISP Adressen überwacht werden müssten, wenn man illegales downloaden verhindern wolle.”
Entschuldige bitte, aber diese ganze These ist hanebüchener Unsinn und offenbart technische Unwissenheit. Ich vermute mal, dass du hier die Deep Packet Inspection ansprichst. Dabei werden Datenpakete auseinander genommen um zu überprüfen, welche Daten zwischen zwei Endgeräten ausgetauscht werden. Nur so kann nämlich in der Tat überwacht werden, ob ein Datenaustausch legale oder illegale Daten enthält. Bürgerrechtlich ist Deep Packet Inspection strikt abzulehen, denn das wäre in etwa so, als ob die Post jeden einzelnen Brief, den sie versendet, öffnet und fotokopiert. DPI stellt einen schwerwiegenden Verstoß gegen das 2008 vom Bundesverfassungsgericht postulierte Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme dar. DPI ist auch keine Überwachung von IP Adressen (nicht ISP, ISPs sind Internet Service Provider, also Unternehmen, die Dienste anbieten.), sondern die Überwachung der Kommunikation zwischen Endgeräten, die auch die Protokollierung der IP-Adresse als Identifikator beeinhaltet.

Es will aber wegen DPI niemand das Urheberrecht abschaffen. Die “steile These” der Online Community lautet vielmehr: Es gibt faktisch keine rechtsstaatlich angemessene, technische Möglichkeit, illegale Downloads und Tauschbörsen wirksam zu unterbinden. Teile der Internet Community (nicht alle!) haben aus dieser Tatsache den Schluss gezogen, das Urheberrecht sei per se überkommen. Das sehe ich – ebenfalls Internet Aktivistin – anders. Natürlich macht das Urheberrecht als Schutzinstrument der Interessen der Künstler, Wissenschaftler und Kultur schaffenden Sinn. Es ist jedoch auch richtig, dass sich viele Punkte nicht 1:1 auf vernetzte Medien abbilden lassen und hier eine Reform dringend nötig ist.

ad 4) Der französische Ansatz ist ein Eingriff in das GRUNDRECHT auf Informationsfreiheit und daher abzulehnen.
Hier stimme ich wiederum vollumfänglich zu. Das französische Three Strikes Modell ist in der Tat aus mehreren Gründen als grundrechtswidrig abzulehnen.

ad 5-9) Es geht um eine Besserstellung und Besserbezahlung von Produzenten kreativer Inhalte. Deswegen brauchen wir neue Business Modelle, die Inhalte zu fairen Preisen anbieten”
Richtig, wir müssen die Stellung der Kreativen stärken. Doch wozu brauchen wir die Contentindustrie? Mit den technischen Möglichkeiten ist es heute für einen Kreativen möglich, seine Werke selbst zu erstellen und zu vertreiben. Das Problem: wenn er das nicht möchte, weil er oder sie keine Zeit und nicht die nötigen Kompetenzen dazu hat, ist er/sie gezwungen, die Rechte an seinem Werk an Verleger abzutreten. Hierin besteht die eigentliche Enteignung der Künstler, nicht in illegalen Downloads. Das ist der Punkt, an dem das Urheberrecht dringend überarbeitet werden muss. Kreative, die ihre Werke publizieren wollen, brauchen heutzutage lediglich Dienstleister, die ihnen einige Schritte des Publizierens gegen Entgelt abnehmen, die sie aber auch selbst durchführen können.

Man kann Unternehmen nicht vorschreiben, welches Business Modell sie anwenden sollen. Man kann ihnen höchstens die Möglichkeit nehmen, sich Rechte anzueignen, auf die sie nach allem gesunden Menschenverstand eigentlich keinen Anspruch haben. Daher stimme ich deiner These zu, dass eine Änderung im Vertragsrecht her muss, die Buy-Out-Verträge untersagt.

Zu den Plattformen, die geschaffen werden sollten: Die gibt es längst. iTunes, Amazon und andere Webshops bieten bereits Musik und eBooks an, viele auch zu akzeptablen Preisen – wenn die Musikverlage nicht mehr fordern. So wenig ich auch von Apple halte, mit deiner These tust du dem Unternehmen Unrecht. Den Löwenanteil bekommen die Mittler, die Inhalte bei iTunes einstellen, nicht Apple. Offiziell kann jeder Musiker seine Werke direkt bei iTunes hochladen. Viele Musiker (z.B. Zoe Keating) haben jedoch die Erfahrung gemacht, dass ihre Anträge abgelehnt werden, wenn sie nicht als Verleger in Erscheinung treten. Das Problem liegt darin, dass die Musikindustrie dafür gesorgt hat, dass primär sie Inhalte einstellen können, nicht die Künstler selbst.  Es sind also die angeblich am Hungertuch nagenden Musikverlage, die Rekordsummen verdienen.

ad 11) “Die Grundidee, dass geistiges Eigentum vergütet und geschützt werden muss, ist richtig”
Wie schon gesagt, ich stimme zu, dass Kreative und Wissenschaftler angemessen entlohnt werden müssen, keine Frage. Ich begrüße es auch, dass du auch die Creative Commons Lizenzen aufführst. Ich sehe es aber kritisch, dass hier der Begriff des “Geistigen Eigentums” so unhinterfragt verwendet wird und vor allem in einen Topf mit dem Urheberrecht geworfen wird. Dieser Begriff hat philosophisch gesehen große Schwächen, die man nicht außer acht lassen sollte. Das Eigentumsrecht an Gegenständen lässt sich einfach nicht 1:1 auf immaterielle Güter übertragen. Durch  das Kopieren einer Idee oder eines Werkes werden die Nutzungsmöglichkeiten des Urhebers in keiner Weise eingeschränkt. In der deutschen Rechtsprechung kommt geistiges Eigentum – im Gegensatz zum Urheberrecht -  so auch gar nicht vor und das ist auch gut so.

Zu allen Punkten hätte ich noch stundenlang schreiben können, aber man kann das Thema auch nicht in einer Mail abhandeln. Nachdem die dritte These so gründlich daneben gegangen ist, bin ich mal gespannt, ob die LAG Medien nächstens vor Veröffentlichungen nach technischer Beratung gefragt wird. Angeboten hab ich’s.

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