Schon die Frau, die auf Dorothea Langes Bild “Migrant Mother” das 1936 eine Ikone für die große Depression wurde, klagte später ihr Recht am eigenen Bild bei der Fotografin ein. Auch das 1950 von Robert Doisneau aufgenommene küssende Paar hatte der Fotograf vorher nicht gefragt, was jedoch folgenlos blieb. Caroline von Monaco erwirkte 1999 vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgreich einen besseren Schutz ihrer Privatsphäre. Die fotografische Dokumentation des Alltagslebens ist mittlerweile so gut wie unmöglich geworden. Die Gesetzeslage erzeugt ihr eigenes Fotosujet. Personen werden nur noch in größeren Gruppen, oder von hinten abgebildet. Beschwert sich ein Abgebildeter wird das Foto sofort und ohne Diskussion aus dem Bildarchiv gelöscht (so geschehen mit einem Bild von der 24C3 und auch mit einem seltenen Foto von Otto Beisheim). Natürlich ist verständlich, dass ein steinewerfender, vermummter Demonstrant nicht fotografiert werden möchte. Die Polizei kann auch ohne das Gesicht zu erkennen, mit Hilfe vorher gemachter Videos und anhand anderer Merkmale leicht den in der Zeitung abgebildeten erkennen. Aber warum für Bürgerrechte öffentlich demonstrierende Piraten in der Regel nicht in die Zeitung wollen, muss noch erforscht werden. Aber nicht nur Personen sondern auch Räume und Gebäude machen mittlerweile ein analoges Recht geltend. So zum Beispiel in corporate spaces, wie dem benachbarten Einkaufszentrum „Alexa“, in dem journalistisches fotografieren komplett verboten ist. Oder auch beim Potsdamer Schloss Sanssouci, das sich ein Fotografierverbot vorbehält. Es soll hier also in die Diskussion über das Recht am eigenen Bild die Position des Fotografen eingebracht werden.
Axel Schmidt, Fotojournalist bei ddp, zeigt z.T. unveröffentlichte Bilder seiner Arbeit und erläutert Probleme, mit denen professionelle Fotografen heute zu kämpfen haben. Mein persönliches Fazit seiner Ausführungen: 1. Glaube keinem Zeitungsfoto! Speziell Bilder mit politischem Hintergrund sind im Prinzip alle verlogen, aus einem einfachen Grund: Erlaubte Bilder sind gestellt, nicht gestellte Bilder sind nicht erlaubt. Politiker achten sehr darauf, dass nur abgesprochene Bilder aus offiziellen Fototerminen veröffentlicht werden. Dabei unterscheidet Merkel und Westerwelle nur wenig von chinesischen Olympia-Verantwortlichen. 2. Überlege gut, ob du dich fotografieren lässt. Viele Bilder können vollkommen aus dem Zusammenhang gerissen werden. Schmidt berichtet von einem Arzt, der seinerzeit für eine Reportage über seine erfolge in der Handchirurgie fotografiert wurde. Monate später wurde mit demselben Bild ein Bericht über ärztliche Kunstfehler illustriert – ohne das der Arzt eine Möglichkeit hatte, dem zu widersprechen.
Schmidt beschwert sich leise darüber, dass er in seiner Arbeit eingeschränkt würde, da immer mehr Menschen das Fotografieren der eigenen Person untersagen und weil das Ablichten von Personen – sowohl Privatpersonen als auch “Prominente” aller Definitionen – immer strenger reguliert wird. Er zeigt einige Bilder aus den 50er und 60er Jahre, die so heute nicht mehr möglich wären. Für ihn durchaus ein Grund zum Heulen.
Das mag für Fotojournalisten sicher alles sehr bedauerlich sein, aber er zeigt auch selbst auf, warum gerade das so gut ist. Eine Wortmeldung in der Fragerunde bringt es auf den Punkt: Ich kann als Fotomotiv zwar für eine bestimmte Verwendung meines Bildes mein OK geben, doch im Zweifel bringt mir das nicht viel. Wenn mein Bild erst einmal im Archiv der Agentur ist, haben alle Kunden der Agentur Zugriff darauf. In diesem Moment habe ich keine Handhabe mehr, die weitere Veröffentlichung zu unterbinden. in den meisten Fällen werde ich nicht einmal mitbekommen, wenn mein Bild an anderer Stelle in einem völlig anderen Kontext wieder veröffentlicht wird.
Schon die Frau, die auf Dorothea Langes Bild "Migrant Mother" das 1936 eine Ikone für die große Depression wurde, klagte später ihr Recht am eigenen Bild bei der Fotografin ein. Auch das 1950 von Robert Doisneau aufgenommene küssende Paar hatte der Fotograf vorher nicht gefragt, was jedoch folgenlos blieb. Caroline von Monaco erwirkte 1999 vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgreich einen besseren Schutz ihrer Privatsphäre. Die fotografische Dokumentation des Alltagslebens ist mittlerweile so gut wie unmöglich geworden. Die Gesetzeslage erzeugt ihr eigenes Fotosujet. Personen werden nur noch in größeren Gruppen, oder von hinten abgebildet. Beschwert sich ein Abgebildeter wird das Foto sofort und ohne Diskussion aus dem Bildarchiv gelöscht (so geschehen mit einem Bild von der 24C3 und auch mit einem seltenen Foto von Otto Beisheim). Natürlich ist verständlich, dass ein steinewerfender, vermummter Demonstrant nicht fotografiert werden möchte. Die Polizei kann auch ohne das Gesicht zu erkennen, mit