In genau 9 Monaten wird in Bremen wieder gewählt. Die Bürgerschaftswahl im Mai 2011 wird erstmals nach dem 2006 beschlossenen neuen Wahlrecht durchgeführt. Deshalb zur Einstimmung hier schon einmal die Eckpunkte des neues Systems:
- Die Parteien stellen weiterhin Listen auf, auf dem Wahlzettel sind nun aber alle Kandidaten einzeln aufgelistet. Statt der gesamten Parteiliste können nun Kandidaten direkt gewählt werden.
- Damit aus dem Wahlzettel keine Tapete wird, wird es wohl ein übersichtlicheres Wahlheft geben.
- Jeder Wahlberechtigte hat 5 Stimmen, die frei über Listen und/oder Kandidaten verteilt werden können.
- Die Stimmen können gebündelt für eine Partei/einen Kandidaten vergeben werden (Kumulieren) oder auf mehrere Parteien/Kandidaten verteilt werden (Panaschieren)
- Wahlberechtigt sind alle Bremer, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Das neue Wahlrecht eröffnet dem Wähler neue Möglichkeiten. Man kann beispielsweise explizit Kandidaten der unteren Listenplätze wählen, die bei einer reinen Listenwahl wenig Chancen hätten.
Die Stimmabgabe wird nicht ungültig, wenn man weniger als eine Stimme abgibt. Jede Stimme zählt einzeln, wenn ich also nur ein Kreuz mache, zählt das auch nur als eines – vier meiner Stimmen habe ich dann verfallen lassen.
Die Sitzverteilung wird nach dem Sainte-Laguë/Schepers-Verfahren ermittelt. Anhand der Stimmverteilung auf alle Vorschläge – also Liste und Kandidaten – wird zunächst die Anzahl der Sitze pro Partei errechnet. Die Sitze werden dann mit den Kandidaten der Partei besetzt, und zwar in der Reihenfolge des Stimmenanteils: Der Wähler kann also durch seine Stimmabgabe die Reihenfolge der Liste beeinflussen. Erst bei Stimmengleichheit von zwei Kandidaten entscheidet die von der Partei vorgeschlagene Reihenfolge.
Beispiele für Wahlstrategien
Angenommen, ich bin grundsätzlich ein Anhänger der Partei X, halte aber die oberen Reihen der Partei für unfähig. In diesem Fall kann ich alle meine Stimmen der Kandidatin Erika Mustermann geben, die bei Partei X nur Listenplatz 35 hat. Dadurch kommt vielleicht Frau Mustermann in die Bürgerschaft und ein Kandidat der unfähigen Führungsetage muss draußen bleiben.
Wenn ich aber der Meinung bin, Bremen bräuchte unbedingt eine Koalition aus den Parteien A und B – und mir ist egal, wer das dann macht – dann verteile ich meine fünf Stimmen auf die beiden Parteilisten: 3 Stimmen für A, 2 für B.
Bin ich mit dem Listenvorschlag meiner Lieblingspartei einverstanden, gebe ich trotzdem dem Spitzenkandidaten alle meine Stimmen – denn wenn die anderen Wähler kein Fan von diesem sind, könnte er nicht lange Spitzenkandidat bleiben.
Ist mir das alles egal, weil ich immer Partei C gewählt habe und das auch weiterhin tun werde, gebe ich Partei C eine Stimme, gehe nach Hause und mache die Glotze wieder an.
Fazit
Generell kann man sagen, wenn man besondere Sympathien für einen oder mehrere Kandiaten hat, sollte man auch diesen die Stimmen geben. Erst wenn mir Personalien egal sind, oder ich keinen der Bewerber kenne, wähle ich die Liste.
In genau 9 Monaten wird in Bremen wieder gewählt. Die Bürgerschaftswahl im Mai 2011 wird erstmals nach dem 2006 beschlossenen neuen Wahlrecht durchgeführt. Deshalb zur Einstimmung hier schon einmal die Eckpunkte des neues Systems:
Die Parteien stellen weiterhin Listen auf, auf dem Wahlzettel sind nun aber alle Kandidaten einzeln aufgelistet. Statt der gesamten Parteiliste können nun Kandidaten direkt gewählt werden.
Damit aus dem Wahlzettel keine Tapete wird, wird es wohl ein übersichtlicheres Wahlheft geben.
Jeder Wahlberechtigte hat 5 Stimmen, die frei über Listen und/oder Kandidaten verteilt werden können.
Die Stimmen können gebündelt für eine Partei/einen Kandidaten vergeben werden (Kumulieren) oder auf mehrere Parteien/Kandidaten verteilt werden (Panaschieren)
Wahlberechtigt sind alle Bremer, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Das neue Wahlrecht eröffnet dem Wähler neue Möglichkeiten. Man kann beispielsweise explizit Kandidaten der unteren Listenplätze wählen, die bei