Posts Tagged ‘Überwachung’

Amnesty-Kampagne: Mehr Verantwortung bei der Polizei Samstag, Juli 10th, 2010

Um es gleich vorweg zu nehmen: Ich habe nichts gegen die Polizei. Speziell in Bremen hatte ich persönlich bisher nur mit freundlichen und hilfsbereiten Beamten zu tun, die Demos und Großveranstaltungen verantwortungsvoll und ohne Alarmismus begleitet haben und durchaus auch mal einen Witz vertragen konnten. Doch immer wieder -  und leider immer häufiger – kommt es zu Übergriffen von Polizisten auf Unbeteiligte und friedliche Demonstranten oder zu übermäßiger Gewaltanwendung gegen Verdächtige. Häufig werden Verfahren eingestellt, da die Täter von Kollegen geschützt werden.

Um solche Fälle einzudämmen, hat Amnesty International Deutschland nun eine Kampagne gestartet, die eine Kennzeichnungspflicht für Polizisten, bessere Kontrollen und unabhängige Ermittlungsverfahren zum Ziel hat.

Rechtswidrige Polizeigewalt geschieht in Deutschland nicht systematisch. Amnesty International ist überzeugt, dass die große Mehrheit der Polizisten in Deutschland sehr gute Arbeit unter zum Teil sehr schwierigen Bedingungen leistet. Dennoch ist jeder Einzelfall ein Einzelfall zu viel.
Polizisten sind berechtigt, im Dienst Gewalt anzuwenden – und verpflichtet, die Menschenrechte zu achten. Tun sie das nicht, ist der Staat in der Pflicht, umgehend und umfassend aufzuklären. Doch hier liegt das Problem. Deshalb fordert Amnesty International mehr Transparenz und Verantwortung bei der Polizei.

Hintergrund ist der kürzlich veröffentlichte Deutschland Bericht 2010, der strukturelle Mängel bei der Ermittlung von Polizeiübergriffen aufdeckt.

Verfassungsbeschwerde gegen ELENA: Die Zeit drängt! Montag, März 15th, 2010

Der FoeBuD e.V. wird demnächst Verfassungsbeschwerde gegen das ELENA Verfahren einreichen und ruft zur Beteiligung auf. Ähnlich wie bei der Klage gegen die Vorratsdatenspeicherung sollen sich möglichst viele Bürger an einer Sammelklage beteiligen.

Dafür reicht es, sich hier zu registrieren – daraufhin erhält man einen Vordruck der Vollmacht, die eigenhändig unterschrieben eingesandt werden muss. Kosten entstehen keine – Spenden werden aber ohne Meckern akzeptiert!

Wichtig: Die Zeit drängt! Die unterschriebenen Vollmachten können nur noch bis zum 25.03.2010 eingereicht werden.

*zum Briefkasten flitz*

Vorratsdatenspeicherung gekippt!!! Dienstag, März 2nd, 2010

PAAAAAAAAARTYYYY!!!!!

Das Bundesverfassungsgericht hat die Vorratsdatenspeicherung gekippt! Komplett! Zitat aus dem Urteil:

Der Verstoß gegen das Grundrecht auf Schutz des Telekommunikationsgeheimnisses nach Art. 10 Abs. 1 GG führt zur Nichtigkeit der §§ 113a und 113b TKG sowie von § 100g Abs. 1 Satz 1 StPO, soweit danach Verkehrsdaten gemäß § 113a TKG erhoben werden dürfen. Die angegriffenen Normen sind daher unter Feststellung der Grundrechtsverletzung für nichtig zu erklären.

Nichtig!!!

In der mündlichen Begründung wurde außerdem mitgeteilt (im Urteil hab ich den Passus noch nicht gefunden), dass alle bisher gespeicherten Daten gelöscht werden müssen.

Von allen möglichen Szenarien war dies wohl das unwahrscheinlichste. Jippieh!!

Datenkrake ELENA – worum gehts? Sonntag, Februar 14th, 2010

“Schreib mal was über ELENA!”, forderte Verona neulich. Das neue Verfahren zur Erbringung elektronischer Entgeltnachweise ist unauffällig und ohne laute Debatte eingeführt worden. Nach wie vor bleibt der große Aufschrei aus. Zu Unrecht. ELENA hebt die Vorratsdatenspeicherung auf ein neues Level, in dem alle einkommensrelevanten Daten aller Arbeitnehmer zentral gespeichert werden. Alle Bürger, die staatliche Leistungen beantragen müssen, werden früher oder später gezwungen sein, an dem Verfahren teilzunehmen. Details über die Absicherung der Daten sind rar, die Auswirkungen könnten aber gravierend werden.

Die Idee für das ELENA-Verfahren kommt aus der 2002 eingesetzten Kommission um Peter Hartz, die den Abruf von Verdienstbescheinigungen und Arbeitsnachweisen die Einführung deiner Versicherungskarte empfahl. Das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft nahm den Vorschlag auf und beauftragte die ITSG (Informationstechnischen Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung) mit der Durchführung eines Pilotprojekts. 2003 legte die ITSG ein Konzept zur Einführung des ELENA-Verfahren vor, damals noch in Verbindung mit der sogenannten JobCard. Diese Karte sollte ursprünglich bis 2007 an alle Arbeitnehmer ausgegeben werden. Weitere Nachbesserungen auf rechtlicher und technischer Seite verzögerten die Einführung jedoch weiter, bis im April 2009 das Gesetz über das Verfahren verabschiedet wurde.

Seit dem 01.01.2010 müssen nun die Arbeitgeber monatlich alle einkommensrelevanten Arbeitnehmerdaten an die “Zentralen Speicherstelle” (ZSS) melden. Die ZSS ist bei der Datenstelle der Träger der Rentenversicherung in Würzburg untergebracht, aber räumlich, organisatorisch und personell von dieser getrennt. Die Aufsicht obliegt dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Die Verwaltung der Teilnehmer und Vergabe von Identitätsnummern (sozusagen die Pflege des Inhaltsverzeichnisses) übernimmt die “Registratur Fachverfahren”, ansässig bei der ITSG.

Im Moment lagern die Daten noch ungenutzt im Würzburger Rechenzentrum, ab 2012 wird das Verfahren zur Erbringung elektronischer Entgeltnachweise in Betrieb genommen. Dann werden Verdienstnachweise, so sie für die Beantragung von staatlichen Leistungen benötigt werden, von der ZSS abgerufen. In der Startphase gilt das für  Elterngeld, Wohngeld, ALG I + II, später sollen noch weitere hinzukommen. Dazu muss ein Arbeitnehmer, der den Nachweis benötigt, eine Signatur bei einer zugelassenen Zertifizierungsstelle beantragen. Es soll ab 2012 keine Möglichkeit mehr geben, den Nachweis in Papierform erbringen. Von der JobCard ist man mittlerweile wieder abgerückt, für das neue Verfahren kann jede beliebige Chipcard verwendet werden, die eine qualifizierte Signatur speichern kann (z.B. EC-Karte, ePA). Die Kosten, die für die Vergabe des Zertifikats anfallen, trägt – Überraschung! – der Arbeitnehmer.

Das Verfahren wird wohl etwa folgendermaßen laufen: Wenn jemand einen Antrag z.B. auf Elterngeld stellt, wird von der Behörde eine Abfrage an die Zentrale Speicherstelle gerichtet. Diese Abfrage muss der Antragsteller mit seiner Signaturkarte genehmigen. Die Daten liegen bei der ZSS verschlüsselt vor, der Private Key zur Entschlüsslung liegt bei der Behörde, die Benutzung des Private Keys wird durch die Signatur auf der Signaturkarte des Antragstellers freigeschaltet. Dadurch entfällt zwar einerseits das Risiko, dass die Daten im Fall des Kartenverlusts unbrauchbar werden. Andererseits haben Arbeitnehmer dadurch aber keine absolute Kontrolle über ihre Daten. Die Hürde der Freischaltung durch die Signatur ist eine reine Softwarelösung und damit angreifbar. Hier gilt wie immer: “Für die Software ist der Unterschied zwischen einer Demokratie und einem totalitären System nur eine Einstellung in der Konfigurationsdatei.”

Nach wie vor ist das ELENA-Verfahren großer Kritik ausgesetzt. Hinsichtlich der Frage “Was wird gespeichert?” (PDF, 41 S.) hat die Kritik der Datenschützer bereits erst Früchte getragen. Einige der bedenklichen Felder sind aus dem Datensatz verschwunden. So werden zum Beispiel Fehlzeiten aufgrund von Streiks und Aussperrung seit dem 15.12.09 mehr oder weniger neutral als “sonstige unbezahlte Fehlzeit” erfasst. Geblieben sind jedoch Felder wie:  “Wenn Entlassung/Kündigung des Arbeitsverhältnis durch Arbeitgeber erfolgte oder erfolgt wäre, erfolgte sie wegen vertragswidrigem Verhalten des Arbeitnehmers?” oder “Schilderung des vertragswidrigen Verhaltens, das Anlass der Kündigung/Entlassung war (Freitext)”

Das größere Problem liegt aber in der unnötigen Speicherung von Daten auf Vorrat, die in keinem Verhältnis zum Nutzen steht und dem Gebot der Datensparsamkeit entgegensteht. Diesen Vorwurf weist das BMWi natürlich weit von sich:

“Arbeitgeber müssen für die 35 Millionen Beschäftigte ca. 60 Millionen Bescheinigungen pro Jahr auf Verlangen ausstellen. Davon entfallen allein etwa 10 Millionen auf Anträge der Arbeitsverwaltung (Arbeitslosengeld I + II). Durch die elektronische Speicherung der Entgeltbescheinigungsdaten kann die Prüfung und Zahlung von Leistungen wesentlich vereinfacht und beschleunigt werden. Damit ist die Speicherung der Daten an zentraler Stelle begründbar sinnvoll.”

Das ist jedoch eine Verschleierungstaktik, denn es werden ja eben nicht nur die Daten der 60 Millionen verlangter Bescheinigungen gespeichert, sondern die Daten aller 40 Mio. Arbeitnehmer, unabhängig davon, ob sie jemals abgefragt werden. Das Gebot der Datensparsamkeit besteht aus gutem Grund: Daten gehen verloren. Die Frage ist nicht “Ob” sondern “Wann”. Hinzu kommt: Meine Unterschrift kann ich nur schlecht verlieren oder vergessen. Eine Chipcard mit 6-stelligem PIN hingegen schon. Es wird immer Menschen geben, die sich die PIN auf der Karte oder auf einem Zettel im Portmonee notieren, oder bei der Eingabe beobachtet werden. Vermutlich werden wir daher in einigen Jahren mit einem schwer zu bekämpfenden Problem konfrontiert sein: Identitätsdiebstahl. Und je mehr Daten über jeden einzelnen gespeichert sind, desto lückenloser ist die gestohlene Identität.

Bis zum 02.03. kann eine Petition gegen das ELENA-Verfahren unterzeichnet werden, derzeit haben sich mehr als 16.000 Personen beteiligt, für die Behandlung im Petitionsausschuss sind 50.000 Unterschriften nötig.

Bürgerschaft: Kleine Anfrage zu Videoüberwachung Donnerstag, Februar 4th, 2010

Die FDP-Fraktion der Bremischen Bürgerschaft hat eine kleine Anfrage zum Thema Videoüberwachung an den Senat gerichtet.

Auszug:

1. An welchen öffentlichen Straßen und Plätzen, Schulen und weiteren öffentlichen Objekten im Land Bremen wurden seit dem Jahr 2007 Videoüberwachungen durchgeführt und zu welchem Zeitpunkt wurde die Überwachung jeweils begonnen?
2. Mit welcher Begründung und auf welcher Rechtsgrundlage werden die Videoüberwachungen durchgeführt?
3. Welche Personen erhalten Zugriff auf die erhobenen Daten?
4. Wie lange werden die Daten der Videoüberwachung gespeichert?

Die EU wird anders. Ob’s besser wird, zeigt sich noch. Dienstag, Dezember 1st, 2009

Heute tritt nach langem Hin und Her der Vertrag von Lissabon in Kraft. Über den Daumen gepeilt würde ich schätzen, dass das Verhältnis von Befürwortern und Gegnern etwa 50:50 beträgt. In der Zivilgesellschaft meine ich, die Politik ist sowieso dafür.

So stimmt es sicher, dass der Vertrag die neoliberale Ausrichtung der EU weiter zementiert wird und auch die demokratische Legitimation der Institutionen lässt weiter zu wünschen übrig. Ganz zu Schweigen von der Art und Weise, wie der Reformvertrag letzendlich beschlossen und durchgedrückt wurde.

Anyway: Im Vergleich zum Vertrag von Nizza ist es ein Schritt nach vorn.  Das Europäische Parlament – die einzige direkt gewählte Institution – erhält deutlich stärkere Befugnisse und kann nun in den meisten Politikbereichen mitbestimmen. Dazu zählen insbesondere der Bereich innere Sicherheit und Polizeiliche Zusammenarbeit. Gerade wenn es um den Datensammelwahn der EU geht, stand das Parlament bisher den meisten Einfällen der Kommission kritisch gegenüber. Nun kann zu diesem Thema kein Gesetz mehr ohne die Parlamentarier verabschiedet werden – hoffen wir, dass sie ihre kritische Haltung beibehalten.

Weitere Infos: Überblick über die neuen Befugnisse der EU Rechtsetzung

Lebenszeichen Sonntag, Oktober 18th, 2009

Ja, ich lebe noch. Ich war nur irgendwie *hüstel* beschäftigt. Zur allgemeinen Beunruhigung kann ich aber ankündigen, dass ich einen ganzen Kopf voller Themen für Blogartikel habe, die ich jetzt hoffentlich nach und nach umgesetzt kriege.

Auf Anfrage und der Vollständigkeit halber hier erst einmal eine Auswahl interessanter Entwicklungen der letzten Wochen:

  • Rumänisches Verfassungsgericht erklärt Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig. Das läßt hoffen, dass das BVerfG die Sache genauso sieht.
  • Rin in die Kartoffeln, raus aus die Kartoffeln: Websperren sind vom Tisch – irgendwie. Die FDP (irgendwas kann jeder…) hat sich in den Koalitionsverhandlungen durchgesetzt und die Aussetzung des Gesetzes erreicht. Nun liegt bei Herrn Köhler also ein Gesetz zur Unterschrift vor, dass gar nicht umgesetzt werden soll. Unklar ist außerdem, wie die Nichtumsetzung durchgeführt wird (auch Nichtstun will geregelt sein!) Rechtsanwalt Thomas Stadler hat da so seine Bedenken. Das Einknicken der Union bei diesem Thema könnte übrigens auch mit dieser Äußerung Schäubles zu tun haben:

Der Minister gab handwerkliche Fehler beim sogenannten Zugangserschwerungsgesetz für Stoppschilder im Internet zu. Das Gesetz zum Schutz vor Kinderpornografie sei im Endspurt des Wahlkampfes auch deshalb entstanden, um die CDU gegenüber anderen Parteien abzusetzen.

12.09.09 Berlin: Freiheit statt Angst Samstag, Juli 18th, 2009