Posts Tagged ‘Urheberrecht’

Die Woche in meiner Timeline Samstag, August 14th, 2010

Don’t be evil: Google’s Deal mit Verizon

Webplatzhirsch Google und der US-Provider Verizon haben dieser Tage in einem gemeinschaftlichen Kraftakt die Netzneutralität beerdigt. Oder so ähnlich. Oder auch gar nicht: ich muss zugegeben, ich habe vor lauter PR-Texten, Analysen und Dementis den Faden verloren und habe keine Ahnung, was da jetzt eigentlich konkret von wem beschlossen wurde. Und ich werde das Gefühl nicht los, dass es auch sonst keiner weiß. Tatsache ist: Es gibt eine Vereinbarung zwischen Google und Verizon, die eine breite Debatte zur Netzneutralität ausgelöst hat.  Jeff Jarvis bezeichnet es als neues Münchner Abkommen, die Zeit sieht gar ein digitales Mittelalter aufziehen. Ein Bündnis aus bekannten Netzpolitikern sieht sich dazu veranlasst, die Initiative Pro Netzneutralität ins Leben zu rufen. Um zu verdeutlichen, warum Netzneutralität wichtig ist, hat Yucca Tree Post eine leckere Analogie:

Nehmen wir an, ich möchte meiner Oma zum Geburtstag eine Tafel Bitter Sport schicken. Der Postangestellte sagt: Zustellung dauert eine Woche, aber wenn sie vielleicht lieber Pilka-Schokolade verschicken möchten, wäre ein Versand bis morgen möglich. Allerdings stellen wir auch jede andere Sorte bis morgen zu, wenn Sie die BonusZustellCard bestellen. Kostet nur 5 Euro im Monat zusätzlich. [...]

Woher wusste der Postangestellte, welche Schokoladensorte ich verschicken wollte? Weil er ins Päckchen geschaut hat.

Google, die zweite: Vergesst Streetview

Ebenfalls in dieser Woche (but this is just a conincidence) gab Google bekannt, das umstrittene Projekt Streetview Deutschland noch in diesem Jahr starten zu lassen. Die Ankündigung ist nicht nur geeignet, von der Verizon-Geschichte abzulenken, sondern bietet auch diversen Politikern die Möglichkeit, das verbliebene Sommerloch mit Google-Bashing zu füllen. Flugs sprießen Bürgerinitiativen aus dem Boden, die sich vehement dagegen wehren, ihr Haus von Google fotografieren zu lassen. Und damit das auch alle mitbekommen, lassen sie sich für die Zeitung vor ihrem Haus fotografieren. So sind alle wieder beschäftigt und niemand hat Zeit, über Netzneutralität, Zensus 2011 oder Datenschutz für Migranten und sozial Schwache nachzudenken.

Sixtus vs. GVU: Urheberrechte den Urhebern!

Mit einer groß angelegten Take-Down-Aktion segelte die GVU – Lieblingsfeind der Netizens – in das Fettnäpfchen der Woche. Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. hatte durch einen Subunternehmer ca. 5 Mio Videos verfolgen und löschen lassen, da sie Verstöße gegen das Urheberrecht vermuteten. Dummerweise waren auch vier Folgen von Mario Sixtus “Elektrischer Reporter” und das bekannte “Du bist Terrorist”-Video von Alexander Lehmann darunter – allesamt unter Creative Commons Lizenz stehend und für nicht kommerzielle Nutzung freigegeben. Über den Fehler informiert, nahm die GVU die Löschanforderung zurück und die Videos sind wieder online. Das alles wäre nun eigentlich kein großer Aufreger. Wenn es nicht die GVU gewesen wäre. Und Mario Sixtus. Und wenn das beides zusammen nicht so eine großartige Gelegenheit wäre, die Lautsprecher der Content-Mafia mit ihren eigenen Waffen zu schlagen:

Nun mag der Eine oder die Andere mein Vorgehen für übertrieben halten, das ist es m.E. aber nicht. Die GVU ist für ihr (vorsichtig ausgedrückt) hartes Vorgehen gegen Urheberrechtsverletzer bekannt. Sie gehört zu der Fraktion, die wahrscheinlich am liebsten Schulkinder mit Handschellen von Schulhof abführen würden, weil sie eine gebrannte DVD getauscht haben. Wenn dieser Verein in meine Rechte eingreift, sehe ich es nicht ein, Fünfe gerade sein zu lassen.

- from: sixtus.cc

Hoffen auf die nächste Instanz: Dresdner Urteil gegen die Pressefreiheit

Wenn Journalisten sich einer Information nicht sicher sind, formulieren sie sie meist als Frage:

“Ermittelten die Polizisten möglicherweise illegal oder verdeckt gegen N.? Gerieten sie unter Druck, weil der einflussreiche Richter Dienstaufsichtsbeschwerde gegen sie erhob?”

Mit einer Formulierung wie dieser kann normalerweise elegant eine Verleumdungsklage vermeiden – jedenfalls, wenn man nicht gerade in Sachsen publiziert. Dort nämlich entschied das Dresdener Amtsgericht, dass sich die Journalisten Arndt Ginzel und Thomas Datt mit diesen zwei Sätzen in einem Zeit-Online-Artikel der Verleumdung schuldig gemacht haben und eine Geldstrafe zu zahlen haben. Der Richter will hier eine “ehrabschneidende Tatsachenbehauptung” erkennen. Das Urteil ist aus mehreren Gründen ein Skandal, findet nicht nur die Zeit. So musste Deutschland nach dem Rüffel von Amnesty International auch noch einen von Reporter ohne Grenzen einstecken. Na danke schön.

+++ Breaking News +++ Sonntag, Juli 4th, 2010

Das Zeit-Online-ePub gibt’s jetzt ohne DRM

Flattr Sonntag, Juli 4th, 2010

Falls ihr euch fragt, was das seit neuestem für ein komischer grün-orangener Button und den Artikeln ist: Das ist Flattr. Bei Flattr handelt sich um einen neuen Dienst, der es Usern ermöglicht, auf simple Art und Weise den Anbieter ihres Lieblings-Online-Contents eine kleine Aufmerksamkeit in Form von Geld zukommen zu lassen. Dabei zahlt man einen beliebigen Betrag ein und legt ein monatliches Budget fest (mind. 2€). Dann surft man wie immer auf seinen Lieblingsseiten herum und klickt bei allem, was einem gut gefällt auf den Flattr-Button (sofern der Anbieter den eingebaut hat natürlich). Am Monatsende wird dann das Monats-Budget unter den angeklickten Seiten verteilt.

Momentan befindet sich das ganze noch im Teststadium, weswegen man sich auch nicht direkt anmelden kann, sondern einen Invite-Code braucht. Dafür kann man sich aber mittlerweile auf eine Warteliste setzen.

Flattr könnte – ebenso wie andere Online-Bezahlmodelle wie Kachingle – eine Möglichkeit werden, für Inhalte Geld zu verdienen, die sonst kostenlos sind. Interessant also, dass sich die Online-Angebote der Zeitungen (die sich sonst lauthals beschweren, dass man ja mit Online-Inhalten nix verdient) hier sehr zurückhalten. Lediglich die taz hat den Dienst auf ihren Seiten eingebaut, und fährt wohl bisher ganz gut damit.

Was das Ganze für Braiweich.de bringt, kann ich nicht einschätzen – vermutlich nicht viel. Aber ich finde den Dienst gut, und möchte die Verbreitung fördern – denn möglicherweise ist das mit ein Weg, alternative Bezahlmodelle zu etablieren und so den Forderungen nach einem restriktiven Leistungsschutzrecht ein wenig den Wind aus den Segeln zu nehmen.

Wer mitmachen möchte – hier sind noch zwei Invite-Codes:

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Offene WLANs: BGH lässt Abmahnanwälte auflaufen Mittwoch, Mai 12th, 2010

Der BGH hat heute das langersehnte “WLAN-Urteil” gefällt – und schafft damit nun endlich etwas mehr Rechtssicherheit. In dem Streitfall ging es um einen Herrn, dessen offenes WLAN während seines Urlaubs zum Filesharing. Der Angreifer hat die Internetverbindung genutzt um u.a. den Song “Sommer unseres Lebens” von Sebastian Hämer im Netz anzubieten (warum auch immer…). Das Plattenlabel 3p klagte als Rechteinhaber an dem Song nun gegen den Besitzer des WLANs, und verlangten Schadenersatz, Unterlassung und Erstattung der Abmahnkosten.

Die Bundesrichter entschieden nun aber, dass zumindest der Schaden nicht zu erstatten ist. Lediglich die Abmahnkosten müssen erstattet werden.

Auszug aus der Pressemitteilung:

Der BGH hat angenommen, dass eine Haftung des Beklagten als Täter oder Teilnehmer einer Urheberrechtsverletzung nicht in Betracht kommt. Auch privaten Anschlussinhabern obliegt aber eine Pflicht zu prüfen, ob ihr WLAN-Anschluss durch angemessene Sicherungsmaßnahmen vor der Gefahr geschützt ist, von unberechtigten Dritten zur Begehung von Urheberrechtsverletzungen missbraucht zu werden. Dem privaten Betreiber eines WLAN-Netzes kann jedoch nicht zugemutet werden, ihre Netzwerksicherheit fortlaufend dem neuesten Stand der Technik anzupassen und dafür entsprechende finanzielle Mittel aufzuwenden. Ihre Prüfpflicht bezieht sich daher auf die Einhaltung der im Zeitpunkt der Installation des Routers für den privaten Bereich marktüblichen Sicherungen.Diese Pflicht hatte der Beklagte nach Auffassung des Bundesgerichtshofs verletzt. Er hatte es bei den werkseitigen Standardsicherheitseinstellungen des WLAN-Routers belassen und das Passwort nicht durch ein persönliches, ausreichend langes und sicheres Passwort ersetzt. Ein solcher Passwortschutz war auch für private WLAN-Nutzer bereits im Jahre 2006 üblich und zumutbar. Er lag im vitalen Eigeninteresse aller berechtigten Nutzer und war mit keinen Mehrkosten verbunden.

Der Beklagte haftet deshalb nach den Rechtsgrundsätzen der sog. Störerhaftung auf Unterlassung und auf Erstattung der Abmahnkosten (nach geltendem, im Streitfall aber noch nicht anwendbaren Recht fallen insofern maximal 100 € an). Diese Haftung besteht schon nach der ersten über seinen WLAN-Anschluss begangenen Urheberrechtsverletzung. Hingegen ist der Beklagte nicht zum Schadensersatz verpflichtet. Eine Haftung als Täter einer Urheberrechtsverletzung hat der Bundesgerichtshof verneint, weil nicht der Beklagte den fraglichen Musiktitel im Internet zugänglich gemacht hat. Eine Haftung als Gehilfe bei der fremden Urheberrechtsverletzung hätte Vorsatz vorausgesetzt, an dem es im Streitfall fehlte.

Digiabos im Test (2): Taz Montag, Mai 10th, 2010

Nachdem Evildaystar so wenig begeistert von seinem digitalen ZEIT-Abo ist, fühlte ich mich berufen, einmal ein positives Beispiel für digitales Zeitungen-Verkaufen zu bringen.  Im Zuge dessen kamen wir dann auf die Idee, auch andere Online-Angebote unter die Lupe zu nehmen und in loser Folge in unseren Blogs zu veröffentlichen.

Folge 2 widmet sich dem digitalen Angebot der tageszeitung, welches ich seit einiger Zeit abonniert habe.

Obwohl die taz alle Artikel auch kostenlos ins Webportal stellt, haben sie sich alle Mühe gegeben, das Digiabo für jedes denkbare Endgerät abruf- und lesbar zu machen. Im Abo-Portal werden angeboten:

  • PDF Einzelseiten gezippt
  • PDF gesamt
  • PDF Teilbereiche einzeln
  • HTML gezippt
  • EPUB mit Bildern
  • EPUB ohne Bilder
  • ASCII gesamt
  • ASCII einzelne Artikel gezippt

Bei den PDFs handelt es sich auch hier um die Faksimiles der Printausgabe, anders als bei der ZEIT wird aber auf DRM verzichtet. Im Digiabo sind alle Lokalausgaben sowie die monatliche Le Monde Diplomatique enthalten.

Die Testumgebung

Es stehen insgesamt 6 verschiedene Endgeräte zur Verfügung: 1 PC und ein 13″ Notebook jeweils mit Ubuntu 10.04, 1 PC mit Windows XP, ein 11″ Netbook mit Ubuntu 9.04, ein iPhone und ein Nokia 5800 XpressMusic. Als mögliche Reader werden Adobe Acrobat Reader (XP-Kiste), evince (Ubuntu-Kisten), Stanza (iPhone) und PDF+ Basic (Nokia) eingesetzt.

Leseprobe

Das Lesen der Zeitung auf den PCs und Notebooks ist daher auch kein Problem, die gewünschte Datei kann nach dem Login ohne weitere Umwege heruntergeladen und gelesen werden. Für Windows-Rechner hat ein Abonnent außerdem ein offenes Tool veröffentlicht, das die jeweils aktuelle Ausgabe automatisch herunterlädt (kann das mal einer für Ubuntu schreiben, bitte?)

Für das iPhone gibt es eine Anleitung, wie man die EPUB-Dateien per Stanza am schnellsten herunterladen kann – hierfür gibt es eine kürzere URL, damit man nicht soviel tippen muss (im Stanza kann man keine Lesezeichen anlegen)

Das Nokia macht leider die größten Zicken. Da es bisher keinen brauchbaren epub-Reader gibt und das Text-File sich drei Sekunden nach dem Öffnen wieder schließt (weiß der Henker warum…) bleibt mir nur die PDF-Datei. Mit dem kleinen Display ist man dann jedoch ständig am rein- und rauszoomen, rein zum Lesen und raus um nach dem nächsten Artikel zu suchen. Sowohl das Zoomen als auch das Blättern dauern gefühlte Ewigkeiten. Schön ist anders.

Preis & Fazit

Trotz der Nokia-Zicken, für die ih auch eher Nokia verantwortlich mache, kann man ein Digiabo kaum besser machen. Offene Formate, kein DRM und mit 10 €  pro Monat auch nicht zu teuer. (Printausgabe kostet 35,90 €/Monat) Es gibt auch die Möglichkeit, den politischen Preis von 20 € zu bezahlen, wenn man das Prinzip der taz unterstützen möchte. Wieviel man zahlt, bleibt aber jedem selbt überlassen. Wenn man mit der politischen Tendenz des Blattes einverstanden ist (muss man ja nicht unbedingt), kann man das Digiabo also durchaus in Betracht ziehen.

Damit beende ich meine Lobhudelei und gebe wieder ab an Evildaystar.

Urheberrecht im Netz: Streitgespräch mit Helga Trüpel und Jens Seipenbusch Montag, April 19th, 2010

Am Freitag, den 23.4. lädt der Bremer Landesverband des DJV zur Veranstaltung “Recht oder Restriktionen? Streitgespräch zum Thema Urheberrecht im Netz” ein. Die Streitenden sind Helga Trüpel, grüne Abgeordnete des EP und Jens Seipenbusch, Vorsitzender der Piratenpartei.

Das Internet ist heute für viele ganz selbstverständlich ein Selbstbedienungsladen zum Null-Tarif. Die Debatte um illegale Downloads, vehement geführt von der Film- und Musikindustrie, beschäftigt die europäischen Parlamente. Zeitungsverleger überlegen, wie sie nachträglich Abonnements für ihre Online-Auftritte einführen könnten. Fotografen und bildende Künstler klagen über den unkontrollierten Steinbruch im Netz. Nicht nur Schüler und Studenten, sondern auch einige Journalisten definieren die alte Faustregel neu: frisch geklaut, halb gepostet. [...]

Das europäische Parlament debattiert heftig über mögliche gesamteuropäische Lösungen. Die Grünen möchten „eine Balance zwischen starken Rechten für Urheber und einem einfachen Zugang für Verbraucher herstellen“. Und die Piratenpartei kämpft für die Freiheit der Netzgemeinde. Sie will „ im weltweiten Urheberrechtskrieg… ein modernes, bildungs- und wissenschaftsfreundliches Urheberrecht einfordern“.

Wann? Freitag, 23.4.2010, 17:00 Uhr

Wo? Haus der Wissenschaft, Sandstr. 4-5 in Bremen

Digital Rights Fair Trade: Einspruch, Euer Ehren! Sonntag, Februar 21st, 2010

Die Bremer MdEP Abgeordnete Helga Trüpel hat anläßlich einer Veranstaltung zum Thema Urheberrecht ein Thesenpapier mit dem Titel “Digital Rights Fair Trade. Faire Bezahlung von Künstlern in der digitalen Welt” veröffentlicht. Mit den meisten der zwölf Thesen liegt sie eigentlich gar nicht so falsch. So manches kann ich dann aber doch nicht so stehen lassen und habe mal meine Einwände in Text gegossen (den Helga natürlich auch selbst bekommen hat)

ad 1) “Die große Maschine des Internets verleibt sich alle Inhalte ein.”
Dieses Bild ist eher eine Beschreibung aus einem dystopischen Science Fiction Roman als eine Metapher für das Internet. Das Internet ist erstmal nur ein Netz aus miteinander verbundenen Rechnernetzen, mehr nicht. Die Inhalte werden von Menschen eingebracht, die sie entweder verkaufen, kostenlos teilen oder einfach nur ausstellen wollen. Es gibt keine “große Maschine”, die irgendwie herum fährt und sich gegen den Willen der Besitzer (denn das impliziert dieser Satz) Inhalte einverleibt.

ad 2) “Die Kontentindustrie hat lange neue Business Modelle verschlafen.”
Contentindustrie wird zwar üblicherweise mit C geschrieben, aber ansonsten gebe ich dir Recht. Die Verleger haben nicht nur die Gelegenheit verschlafen, legale Online-Angebote zu realisieren, sie haben sie aktiv behindert. Statt sich neue Vertriebswege zu erschließen, gängeln sie ihre Kunden mit DRM und Kopierschutz, wodurch oft CDs nicht abspielbar, Downloads nur auf PC hörbar und viele Stücke an spezielle – und teure – Abspielgeräte gebunden sind. Dadurch wird der Ehrliche zum Dummen, Nutzer illegaler Tauschbörsen kennen diese Probleme nicht. Das ist bis heute so.

ad 3) “Die Internet Community argumentiert, dass das horizontale Web auch so bleiben müsse, und es keine Überwachung von illegalem downloaden geben solle. Ihre steile These ist, dass geistiges Eigentum im Netz zum Überwachungsstaat führe, da die ISP Adressen überwacht werden müssten, wenn man illegales downloaden verhindern wolle.”
Entschuldige bitte, aber diese ganze These ist hanebüchener Unsinn und offenbart technische Unwissenheit. Ich vermute mal, dass du hier die Deep Packet Inspection ansprichst. Dabei werden Datenpakete auseinander genommen um zu überprüfen, welche Daten zwischen zwei Endgeräten ausgetauscht werden. Nur so kann nämlich in der Tat überwacht werden, ob ein Datenaustausch legale oder illegale Daten enthält. Bürgerrechtlich ist Deep Packet Inspection strikt abzulehen, denn das wäre in etwa so, als ob die Post jeden einzelnen Brief, den sie versendet, öffnet und fotokopiert. DPI stellt einen schwerwiegenden Verstoß gegen das 2008 vom Bundesverfassungsgericht postulierte Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme dar. DPI ist auch keine Überwachung von IP Adressen (nicht ISP, ISPs sind Internet Service Provider, also Unternehmen, die Dienste anbieten.), sondern die Überwachung der Kommunikation zwischen Endgeräten, die auch die Protokollierung der IP-Adresse als Identifikator beeinhaltet.

Es will aber wegen DPI niemand das Urheberrecht abschaffen. Die “steile These” der Online Community lautet vielmehr: Es gibt faktisch keine rechtsstaatlich angemessene, technische Möglichkeit, illegale Downloads und Tauschbörsen wirksam zu unterbinden. Teile der Internet Community (nicht alle!) haben aus dieser Tatsache den Schluss gezogen, das Urheberrecht sei per se überkommen. Das sehe ich – ebenfalls Internet Aktivistin – anders. Natürlich macht das Urheberrecht als Schutzinstrument der Interessen der Künstler, Wissenschaftler und Kultur schaffenden Sinn. Es ist jedoch auch richtig, dass sich viele Punkte nicht 1:1 auf vernetzte Medien abbilden lassen und hier eine Reform dringend nötig ist.

ad 4) Der französische Ansatz ist ein Eingriff in das GRUNDRECHT auf Informationsfreiheit und daher abzulehnen.
Hier stimme ich wiederum vollumfänglich zu. Das französische Three Strikes Modell ist in der Tat aus mehreren Gründen als grundrechtswidrig abzulehnen.

ad 5-9) Es geht um eine Besserstellung und Besserbezahlung von Produzenten kreativer Inhalte. Deswegen brauchen wir neue Business Modelle, die Inhalte zu fairen Preisen anbieten”
Richtig, wir müssen die Stellung der Kreativen stärken. Doch wozu brauchen wir die Contentindustrie? Mit den technischen Möglichkeiten ist es heute für einen Kreativen möglich, seine Werke selbst zu erstellen und zu vertreiben. Das Problem: wenn er das nicht möchte, weil er oder sie keine Zeit und nicht die nötigen Kompetenzen dazu hat, ist er/sie gezwungen, die Rechte an seinem Werk an Verleger abzutreten. Hierin besteht die eigentliche Enteignung der Künstler, nicht in illegalen Downloads. Das ist der Punkt, an dem das Urheberrecht dringend überarbeitet werden muss. Kreative, die ihre Werke publizieren wollen, brauchen heutzutage lediglich Dienstleister, die ihnen einige Schritte des Publizierens gegen Entgelt abnehmen, die sie aber auch selbst durchführen können.

Man kann Unternehmen nicht vorschreiben, welches Business Modell sie anwenden sollen. Man kann ihnen höchstens die Möglichkeit nehmen, sich Rechte anzueignen, auf die sie nach allem gesunden Menschenverstand eigentlich keinen Anspruch haben. Daher stimme ich deiner These zu, dass eine Änderung im Vertragsrecht her muss, die Buy-Out-Verträge untersagt.

Zu den Plattformen, die geschaffen werden sollten: Die gibt es längst. iTunes, Amazon und andere Webshops bieten bereits Musik und eBooks an, viele auch zu akzeptablen Preisen – wenn die Musikverlage nicht mehr fordern. So wenig ich auch von Apple halte, mit deiner These tust du dem Unternehmen Unrecht. Den Löwenanteil bekommen die Mittler, die Inhalte bei iTunes einstellen, nicht Apple. Offiziell kann jeder Musiker seine Werke direkt bei iTunes hochladen. Viele Musiker (z.B. Zoe Keating) haben jedoch die Erfahrung gemacht, dass ihre Anträge abgelehnt werden, wenn sie nicht als Verleger in Erscheinung treten. Das Problem liegt darin, dass die Musikindustrie dafür gesorgt hat, dass primär sie Inhalte einstellen können, nicht die Künstler selbst.  Es sind also die angeblich am Hungertuch nagenden Musikverlage, die Rekordsummen verdienen.

ad 11) “Die Grundidee, dass geistiges Eigentum vergütet und geschützt werden muss, ist richtig”
Wie schon gesagt, ich stimme zu, dass Kreative und Wissenschaftler angemessen entlohnt werden müssen, keine Frage. Ich begrüße es auch, dass du auch die Creative Commons Lizenzen aufführst. Ich sehe es aber kritisch, dass hier der Begriff des “Geistigen Eigentums” so unhinterfragt verwendet wird und vor allem in einen Topf mit dem Urheberrecht geworfen wird. Dieser Begriff hat philosophisch gesehen große Schwächen, die man nicht außer acht lassen sollte. Das Eigentumsrecht an Gegenständen lässt sich einfach nicht 1:1 auf immaterielle Güter übertragen. Durch  das Kopieren einer Idee oder eines Werkes werden die Nutzungsmöglichkeiten des Urhebers in keiner Weise eingeschränkt. In der deutschen Rechtsprechung kommt geistiges Eigentum – im Gegensatz zum Urheberrecht -  so auch gar nicht vor und das ist auch gut so.

Zu allen Punkten hätte ich noch stundenlang schreiben können, aber man kann das Thema auch nicht in einer Mail abhandeln. Nachdem die dritte These so gründlich daneben gegangen ist, bin ich mal gespannt, ob die LAG Medien nächstens vor Veröffentlichungen nach technischer Beratung gefragt wird. Angeboten hab ich’s.

Und so erst recht nicht Samstag, Dezember 5th, 2009

Ich habe ja neulich schon mal über den VS Verlag geschrieben, der Online-Artikel zu Mondpreisen anbietet. Heute bn ich aber auf ein noch großartigeres Beispiel gestoßen. Ic h habe mich gerade nach dem Buch “Informationsfreiheit und Informationsrecht. Jahrbuch 2009″ umgesehen, in dem eine Studie darüber enthalten ist, warum die meisten Verfassungsschutzberichte der letzten vier Jahre – eigentlich alle bis auf die aus Berlin und Brandenburg – verfassungswidrig sind. Das Buch kostet (auch wenn der Titel anderes verheißt) im Handel 78 €. Die einzelnen Artikel, 14 an der Zahl, kosten jeweils – man lese und staune – 20 €. Das gesamte Buch als PDF, also ohne Druck-, Vertriebs- und sonstige Kosten schlägt also mit 280 € zu Buche.

Damit ist der Lexxion Verlag klarer Favorit beim Award  für das dämlichstes Geschäftsmodell des Jahres, würde ich vorschlagen.

Paid Content: Wie man’s nicht macht Donnerstag, November 19th, 2009

Laut klagen die Verlage, dass ja im Internet niemand bereit ist, für Inhalte zu bezahlen und alle immer nur alles gratis haben wollen. Kein Wunder, wenn man es so macht wie der VS Verlag. Das Haus verlegt vor allem sozialwissenschaftliche Publikationen, unter anderem auch soziologische Fachzeitschriften wie den “Leviathan“. Dieses Blatt kostet beispielsweise im Einzelverkauf als Print 30,00 €. Eine komplette Online-Variante gibt es nicht, es ist nur möglich, einzelne Artikel als PDF herunter zu laden. Die sollen dann aber auch gleich 10,00 € kosten, das aktuelle Heft mit sechs Artikel ist also digital mal eben doppelt so teuer wie analog auf totem Baum.

Da fahr ich doch in die Uni-Bibliothek und kopier mir das dort… ;-)