Don’t be evil: Google’s Deal mit Verizon
Webplatzhirsch Google und der US-Provider Verizon haben dieser Tage in einem gemeinschaftlichen Kraftakt die Netzneutralität beerdigt. Oder so ähnlich. Oder auch gar nicht: ich muss zugegeben, ich habe vor lauter PR-Texten, Analysen und Dementis den Faden verloren und habe keine Ahnung, was da jetzt eigentlich konkret von wem beschlossen wurde. Und ich werde das Gefühl nicht los, dass es auch sonst keiner weiß. Tatsache ist: Es gibt eine Vereinbarung zwischen Google und Verizon, die eine breite Debatte zur Netzneutralität ausgelöst hat. Jeff Jarvis bezeichnet es als neues Münchner Abkommen, die Zeit sieht gar ein digitales Mittelalter aufziehen. Ein Bündnis aus bekannten Netzpolitikern sieht sich dazu veranlasst, die Initiative Pro Netzneutralität ins Leben zu rufen. Um zu verdeutlichen, warum Netzneutralität wichtig ist, hat Yucca Tree Post eine leckere Analogie:
Nehmen wir an, ich möchte meiner Oma zum Geburtstag eine Tafel Bitter Sport schicken. Der Postangestellte sagt: Zustellung dauert eine Woche, aber wenn sie vielleicht lieber Pilka-Schokolade verschicken möchten, wäre ein Versand bis morgen möglich. Allerdings stellen wir auch jede andere Sorte bis morgen zu, wenn Sie die BonusZustellCard bestellen. Kostet nur 5 Euro im Monat zusätzlich. [...]
Woher wusste der Postangestellte, welche Schokoladensorte ich verschicken wollte? Weil er ins Päckchen geschaut hat.
Google, die zweite: Vergesst Streetview
Ebenfalls in dieser Woche (but this is just a conincidence) gab Google bekannt, das umstrittene Projekt Streetview Deutschland noch in diesem Jahr starten zu lassen. Die Ankündigung ist nicht nur geeignet, von der Verizon-Geschichte abzulenken, sondern bietet auch diversen Politikern die Möglichkeit, das verbliebene Sommerloch mit Google-Bashing zu füllen. Flugs sprießen Bürgerinitiativen aus dem Boden, die sich vehement dagegen wehren, ihr Haus von Google fotografieren zu lassen. Und damit das auch alle mitbekommen, lassen sie sich für die Zeitung vor ihrem Haus fotografieren. So sind alle wieder beschäftigt und niemand hat Zeit, über Netzneutralität, Zensus 2011 oder Datenschutz für Migranten und sozial Schwache nachzudenken.
Sixtus vs. GVU: Urheberrechte den Urhebern!
Mit einer groß angelegten Take-Down-Aktion segelte die GVU – Lieblingsfeind der Netizens – in das Fettnäpfchen der Woche. Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. hatte durch einen Subunternehmer ca. 5 Mio Videos verfolgen und löschen lassen, da sie Verstöße gegen das Urheberrecht vermuteten. Dummerweise waren auch vier Folgen von Mario Sixtus “Elektrischer Reporter” und das bekannte “Du bist Terrorist”-Video von Alexander Lehmann darunter – allesamt unter Creative Commons Lizenz stehend und für nicht kommerzielle Nutzung freigegeben. Über den Fehler informiert, nahm die GVU die Löschanforderung zurück und die Videos sind wieder online. Das alles wäre nun eigentlich kein großer Aufreger. Wenn es nicht die GVU gewesen wäre. Und Mario Sixtus. Und wenn das beides zusammen nicht so eine großartige Gelegenheit wäre, die Lautsprecher der Content-Mafia mit ihren eigenen Waffen zu schlagen:
Nun mag der Eine oder die Andere mein Vorgehen für übertrieben halten, das ist es m.E. aber nicht. Die GVU ist für ihr (vorsichtig ausgedrückt) hartes Vorgehen gegen Urheberrechtsverletzer bekannt. Sie gehört zu der Fraktion, die wahrscheinlich am liebsten Schulkinder mit Handschellen von Schulhof abführen würden, weil sie eine gebrannte DVD getauscht haben. Wenn dieser Verein in meine Rechte eingreift, sehe ich es nicht ein, Fünfe gerade sein zu lassen.
- from: sixtus.cc
Hoffen auf die nächste Instanz: Dresdner Urteil gegen die Pressefreiheit
Wenn Journalisten sich einer Information nicht sicher sind, formulieren sie sie meist als Frage:
“Ermittelten die Polizisten möglicherweise illegal oder verdeckt gegen N.? Gerieten sie unter Druck, weil der einflussreiche Richter Dienstaufsichtsbeschwerde gegen sie erhob?”
Mit einer Formulierung wie dieser kann normalerweise elegant eine Verleumdungsklage vermeiden – jedenfalls, wenn man nicht gerade in Sachsen publiziert. Dort nämlich entschied das Dresdener Amtsgericht, dass sich die Journalisten Arndt Ginzel und Thomas Datt mit diesen zwei Sätzen in einem Zeit-Online-Artikel der Verleumdung schuldig gemacht haben und eine Geldstrafe zu zahlen haben. Der Richter will hier eine “ehrabschneidende Tatsachenbehauptung” erkennen. Das Urteil ist aus mehreren Gründen ein Skandal, findet nicht nur die Zeit. So musste Deutschland nach dem Rüffel von Amnesty International auch noch einen von Reporter ohne Grenzen einstecken. Na danke schön.

