PAAAAAAAAARTYYYY!!!!!
Das Bundesverfassungsgericht hat die Vorratsdatenspeicherung gekippt! Komplett! Zitat aus dem Urteil:
Der Verstoß gegen das Grundrecht auf Schutz des Telekommunikationsgeheimnisses nach Art. 10 Abs. 1 GG führt zur Nichtigkeit der §§ 113a und 113b TKG sowie von § 100g Abs. 1 Satz 1 StPO, soweit danach Verkehrsdaten gemäß § 113a TKG erhoben werden dürfen. Die angegriffenen Normen sind daher unter Feststellung der Grundrechtsverletzung für nichtig zu erklären.
Nichtig!!!
In der mündlichen Begründung wurde außerdem mitgeteilt (im Urteil hab ich den Passus noch nicht gefunden), dass alle bisher gespeicherten Daten gelöscht werden müssen.
Von allen möglichen Szenarien war dies wohl das unwahrscheinlichste. Jippieh!!

